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Corona trübt Freude an Japans Feiertag der Volljährigkeit

05:38
11.01.2021
Die Coronakrise hat in Japan den Feiertag anlässlich der Volljährigkeit von mehr als einer Million junger Menschen überschattet. Aus Sorge vor einer Ausbreitung des Virus wurden die traditionellen Zeremonien am Montag in Yokohama und anderen Orten anders als üblich mehrmals in kleineren Gruppen abgehalten, wie lokale Medien berichteten. Zu diesen Feierlichkeiten tragen die jungen Japanerinnen prachtvolle Kimonos mit langen Ärmeln und weißem Pelzschal und die Männer heutzutage überwiegend schwarze Anzüge und nur noch vereinzelt einen traditionellen Hakama-Hosenrock. Viele Gemeinden mussten dieses für Japan wichtige Ereignis wegen der Pandemie sogar erstmals ganz absagen. Stattdessen wurden die Zeremonien für die neuen Erwachsenen dort online mit Video-Botschaften abgehalten.

In Japan hat man die Volljährigkeit mit dem vollendeten 20. Lebensjahr erreicht. Dieses Ereignis wird stets am zweiten Montag im Januar mit einem nationalen Feiertag gewürdigt. Nach offiziellen Angaben haben 1,24 Millionen Menschen zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März dieses Jahres das 20. Lebensjahr erreicht oder werden es erreichen. Das sind rund 20 000 Menschen mehr als im Vorjahr und der erste Anstieg seit zwei Jahren. Zugleich zählt das rasant alternde Japan damit jedoch nur noch halb so viele Volljährige wie 1970, als die Generation der Baby­Boomer das Erwachsenen-Alter erreicht hatte. Ab April 2022 ändert sich in Japan das Volljährigkeitsalter: Dann ist man so wie in Deutschland auch in Japan bereits mit 18 Jahren mündig.

(dpa)

Neue Corona-Regeln treten in Kraft

04:58
11.01.2021
Die neuen Regeln für den verlängerten Corona-Lockdown in Baden-Württemberg treten am Montag in Kraft. Die Landesregierung hatte nach einer Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern unter anderem beschlossen, die Kontaktbeschränkungen anzupassen. Fortan sind private Treffen nur noch von Mitgliedern eines Haushalts mit einer anderen Person erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Kitas bleiben geschlossen, an den Schulen ist Fernunterricht angesagt. Sonderregeln für Präsenzunterricht der Abschlussklassen sind möglich. Auch Notbetreuungen werden eingerichtet. Am Donnerstag will die Regierung entscheiden, ob Kitas und Grundschulen angesichts der dann herrschenden Corona-Lage ab dem 18. Januar öffnen können.

Neu ist auch, dass Geschäfte für Waren jenseits des täglichen Bedarfs wie Modeläden nun aber neben Lieferungen auch Abholangebote machen dürfen, das sogenannte Click & Collect. Hierbei kann ein Kunde etwa nach telefonischer Beratung bereitgelegte Ware vor Ort abholen.

Die Ausgangsbeschränkungen im Südwesten gelten weiter. Menschen dürfen also nur mit einem «triftigen Grund» das Haus verlassen. Das können der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch sein. Tagsüber - also von 5.00 bis 20.00 Uhr - sind unter anderem auch Einkäufe und Behördengänge erlaubt. Nachts ist die Liste geringer.

Weitere Vorgaben betreffen unter anderem die Bereiche Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeitveranstaltungen und Religionsausübung. Die Regierung hat ausführliche Übersichten im Internet veröffentlicht, was bis Ende des Monats erlaubt ist oder öffnen darf - und was nicht.

(dpa)

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