Die baden-württembergische Landesregierung hat die neue Corona-Verordnung beschlossen. Die darin enthaltenen Regeln zur Eindämmung der Pandemie gelten größtenteils ab diesem Montag, wie die Regierung in der Nacht zum Samstag mitteilte. Baden-Württemberg setzt damit überwiegend die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Dienstag um. Abweichungen wie eine mögliche Öffnung von Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar - abhängig vom Infektionsgeschehen bis dahin - waren zuvor schon bekanntgeworden. Weiterhin gelten im Südwesten auch Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, Menschen dürfen nur mit sogenannten triftigen Gründen das Haus verlassen.
Als solche gelten zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch. Auch mit dem Hund darf man Gassi gehen. Tagsüber - definiert als die Zeit von 5.00 bis 20.00 Uhr - sind beispielsweise auch Einkäufe und Behördengänge erlaubt. Nachts hingegen ist die Auswahl schmaler: dann gelten etwa noch religiöse Veranstaltungen oder Wahlkampfaktivitäten wie das Verteilen von Flyern als Grund.
Private Treffen eines Haushalts sind nur mit einer anderen Person erlaubt - egal ob zu Hause oder im öffentlichen Raum. Kinder der beiden Haushalte unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Gemeinschaft betreut werden.
Die Landesregierung hat zudem eine Liste mit Einrichtungen und Aktivitäten veröffentlicht, die ab Montag geöffnet beziehungsweise erlaubt bleiben - und was verboten oder geschlossen ist. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 31. Januar.