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Bundesregierung berät noch über Testpflicht bei Einreise

17:38
07.01.2021
Die neue Testpflicht bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird wohl noch einige Tage auf sich warten lassen. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag nach Beratungen zwischen dem Kanzleramt und fünf Ministerien erfuhr, soll sich das Bundeskabinett erst mit der geplanten Verordnung befassen. Dies sei aber «zeitnah» geplant, hieß es.

Die Details stehen zwar noch nicht fest - auch nicht, welche Ausnahmen gelten sollen. Im Gespräch sind aber dem Vernehmen nach unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob Menschen aus Gebieten mit hohen oder sehr hohen Corona-Infektionsraten einreisen wollen. Denkbar ist wohl auch eine Sonderregelung für die Einreise aus Staaten, in denen eine noch ansteckendere Virus-Variante nachgewiesen wurde. Zu stationären Grenzkontrollen will man aber nach Angaben aus Regierungskreisen nicht zurückkehren. Stattdessen wird es wohl bei stichprobenartigen Kontrollen bleiben.

Bei der Bund-Länder-Runde zu den bis Ende Januar geltenden Anti-Corona-Maßnahmen am vergangenen Dienstag war eine neue Regelung für Einreisende aus Risikogebieten angekündigt worden. Bisher gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Außerdem muss ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. Die Quarantäne kann bisher beendet werden, wenn das negative Ergebnis eines frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführten Corona-Tests vorliegt. Zusätzlich sollen die Einreisenden künftig noch zu einem Test in den 48 Stunden vor der Einreise oder direkt bei der Einreise verpflichtet werden. Allerdings gibt es nicht an allen Grenzübergängen die Möglichkeit, einen Test durchzuführen. Außerdem stellt sich die Frage nach der Kontrolle an den EU-Binnengrenzen.

(dpa)

BW-Landesregierung will mehr Ausnahmen für Kinder bei Kontaktregeln

16:50
07.01.2021
Die baden-württembergische Landesregierung will bei der geplanten Verschärfung der Corona-Kontaktbeschränkungen von Montag mehrere Ausnahmen zugunsten von Kindern machen. Bund und Länder hatten am Dienstag beschlossen, dass private Treffen nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein sollen. Anders als im Lockdown über die Weihnachtsferien werden Kinder unter 14 Jahren dabei mitgezählt. Die grün-geführte Regierungszentrale will das nun in ihrer Corona-Verordnung für das Land abmildern. Die CDU dringt allerdings auf noch weitergehende Ausnahmen.

Wie Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Donnerstag erläuterte, sollen Familien mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden dürfen. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen. Zuerst hatten die «Stuttgarter Nachrichten» über die geplante Regelung berichtet. Zudem sollen Mütter oder Väter ihre betreuungspflichtigen Kinder zu Treffen mit einem anderen Kind begleiten dürfen. Das heißt auch, dass Alleinerziehende ihre Kinder mitbringen dürfen, solange diese unter 14 Jahre alt sind.

Der CDU geht das nicht weit genug. CDU-Generalsekretär Manuel Hagel sowie die Abgeordneten Christine Neumann-Martin (Sprecherin für Gesundheit), Stefan Teufel (Sprecher für Soziales) und Klaus Burger forderten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in einem Brief auf, noch großzügigere Regelungen zu erlassen. Die neue Kontaktbeschränkung dürfe «nicht auf Kinder unter 14 Jahren, zumindest aber nicht auf Kinder unter zehn Jahren» ausgedehnt werden. Alles andere wäre ein «Schlag in das Gesicht der Familien im Land». Viele Alleinerziehende, Eltern und Selbstständige mit Kindern stünden «vor einer unlösbaren Aufgabe».

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz warnte den Koalitionspartner vor einem «Überbietungswettbewerb in Sachen Lockerung» und verwies auf die bereits geplanten Ausnahmen. «Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, die Infektionszahlen schnell nach unten zu drücken, sodass unsere Kinder zeitnah wieder in Kita und Grundschule gehen können.» Schwarz sagte an die Adresse der CDU: «Ich versichere: Wir finden familienfreundliche Regelungen.»

Die neue Corona-Verordnung ist derzeit in der Abstimmung mit allen Ministerien, das heißt, die CDU-geführten Ressorts können noch Änderungen anmahnen. An diesem Freitag berät der Landtag über die neuen geplanten Regelungen. Wegen der Corona-Pandemie müssen die Menschen zumindest bis Ende Januar weitere erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen.

(dpa)

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