Letztes Update:
20201230081034

Landesregierung bezweifelt rasches Ende des Lockdowns

07:02
30.12.2020
Trotz des Impfstarts müssen sich die Bürger im Land auf eine Verlängerung der staatlichen Corona-Beschränkungen auch nach Fristablauf am 10. Januar gefasst machen. Die baden-württembergische Landesregierung hält ein Ende des Lockdowns nur bei deutlich sinkenden Infektionszahlen für denkbar. «Wir brauchen nach den Feiertagen zunächst mal einen belastbaren Trend mit Blick auf die Zahlen, um die aktuelle Lage verlässlich bewerten zu können», hieß es dazu aus dem Staatsministerium. «Wenn die Zahlen nicht deutlich runtergehen und keine substanzielle Besserung erkennbar wird, wird es auch nach dem 10. Januar weiter umfassende Beschränkungen geben müssen.» Bundesweit mehren sich die Stimmen für eine Verlängerung des Lockdowns.

Der verschärfte Lockdown mit strengen Kontaktbeschränkungen, der Schließung der meisten Geschäfte, Schulen und Kitas sowie der schon länger geltenden Schließung von Restaurants, Theatern, Museen und anderen Freizeiteinrichtungen gilt zunächst bis zum 10. Januar. Am 5. Januar wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten beraten, wie es anschließend weiter geht. Dabei werden die Zahlen der Neuinfektionen und Sterbefälle sowie die Belegung von Intensivbetten in den Krankenhäusern wesentliche Entscheidungskriterien sein.

(dpa/lsw)

Verfassungsrechtler warnt vor Einschränkungen für Geimpfte

06:39
30.12.2020
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Einschränkung von Bürgerrechten für Geimpfte für unzulässig, wenn diese nicht mehr ansteckend sein sollten. «Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken», sagte er der «Bild»-Zeitung (Mittwoch). Er habe «verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Staat Privaten vorschreibt, welche Privilegien sie gewähren dürfen – solange diese nicht zur Verschärfung des Infektionsgeschehens führen». Ähnlich argumentierte der Staatsrechtsexperte und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz.

In der Diskussion geht es darum, ob etwa Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants oder andere Privatunternehmen mittels ihres Hausrechts Nicht-Geimpfte ausschließen oder anderweitig benachteiligen dürften. Allerdings ist bisher nicht geklärt, ob Geimpfte weiter ansteckend sein können. Das Robert Koch-Institut hält dies für möglich. Der Impfstoffhersteller Biontech erwartet dazu erst im Februar Forschungsergebnisse. Bisher ist das ohnehin eine theoretische Diskussion, weil es nur einige Zehntausend Geimpfte gibt, vor allem Pflegeheimbewohner und medizinisches Personal.

(dpa)

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