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20201218191511

Deutsche Bahn will FFP2-Masken an ältere Fahrgäste verteilen

17:41
18.12.2020
Die Deutsche Bahn will über die Weihnachtsfeiertage an 14 Bahnhöfen sogenannte FFP2-Masken vor allem an ältere Fahrgäste verteilen. Die Masken, die einen höheren Schutz für den Träger gewährleisten sollen als Stoff- oder OP-Masken, würden ab sofort an den Bahnsteigen vor dem Einsteigen ausgehändigt, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Das Alter werde dabei nicht kontrolliert, hieß es. Die Ausgabe erfolgt demnach nach Augenmaß. Auch jüngere Menschen, die etwa gesundheitlich vorbelastet sind, sollen eine Maske erhalten können. Bei den Bahnhöfen handelt es sich um die Hauptbahnhöfe in Berlin, Bremen, Dortmund, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg und Stuttgart.

(dpa)

Moderna: EU-Kommission zieht Option für weitere 80 Millionen Dosen

17:40
18.12.2020
Die EU-Kommission nutzt ihre Option auf 80 Millionen zusätzliche Impfstoffdosen des US-Herstellers Moderna. Dies teilte das Unternehmen am Freitag mit. Die Brüsseler Behörde hatte für die EU-Staaten einen Rahmenvertrag ausgehandelt, wonach sie zunächst 80 Millionen Dosen bestellt mit der Option auf weitere 80 Millionen. Fest bestellt seien nun die gesamten 160 Millionen Dosen, teilte Moderna in Cambridge im Bundessstaat Massachusetts mit.

Die ersten Lieferungen würden Anfang 2021 beginnen, sofern die EU-Kommission den Impfstoff zulässt, hieß es weiter. Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hatte am Donnerstag erklärt, dass sie am 6. Januar eine Empfehlung dazu abgeben will.

(dpa)

Spahn unterzeichnet Verordnung für Corona-Impfungen

17:39
18.12.2020
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Freitag die Verordnung unterzeichnet, die den Rahmen für bald geplante Impfungen gegen das Coronavirus schafft. Grundsätzlichen Anspruch darauf haben demnach alle Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland. Festgelegt wird aber, dass Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge einsetzen sollen.

«Höchste» Priorität in einer Gruppe 1 haben demnach über 80-Jährige, Personal und Bewohner in Pflegeheimen sowie Gesundheitspersonal mit sehr hohem Infektionsrisiko - etwa in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Zur Gruppe 2 gehören über 70-Jährige und unter anderem Menschen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung. Zur Gruppe 3 gehören über 60-Jährige und Menschen mit Erkrankungen wie Krebs oder Diabetes. Hierzu zählen etwa auch Polizei, Feuerwehr, Personal im Lebensmitteleinzelhandel, Erzieherinnen und Lehrkräfte.

Die Verordnung regelt auch, wie man nachweist, dass man zu einer Gruppe mit Impf-Vorrang gehört. Beim Alter soll ein Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis reichen. Sonst sind Bescheinigungen der Einrichtungen oder Unternehmen vorzulegen, bei Vorerkrankungen ein Attest (ärztliches Zeugnis). Wenn man bei seinem Arzt aus früherer Behandlung «unmittelbar persönlich bekannt» ist, soll man das Attest auch telefonisch anfordern und sich dann zuschicken lassen können.

(dpa)

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