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Merkel: Bald auch Versand von FFP2-Masken an Risikogruppen möglich

14:26
16.12.2020
Die vom Bund finanzierten FFP2-Masken sollen sich Menschen aus Corona-Risikogruppen nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im neuen Jahr auch von Versandapotheken schicken lassen können. Auf eine Frage der FDP, ob ein Versand angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen nicht besser gewesen wäre als das jetzt praktizierte Abholen in Apotheken, sagte Merkel am Mittwoch im Bundestag: «Das wird in einem zweiten Schritt auch geschehen.»

Ein Regierungssprecher präzisierte am Mittwochabend, die Kanzlerin habe sich in der Regierungsbefragung missverständlich ausgedrückt.
«Die Bundesregierung wird in einem zweiten Schritt keine FFP2-Masken verschicken.» Verschickt würden Zertifikate, mit denen Berechtigte Masken in Apotheken beziehen können, darunter auch in Versandapotheken.

Die am Dienstag gestartete Abgabe von zunächst drei kostenlosen Masken in Apotheken habe - mit Ausnahmen - im Großen und Ganzen gut geklappt, sagte Merkel. «Wir standen vor der Frage, vor Weihnachten nichts zu tun oder dies zu tun.» Der Rest der Masken solle im Januar aber auch anderweitig verteilt werden. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erläuterte, dass für eine geplante zweite Stufe der Masken-Verteilung im neuen Jahr auch eine Belieferung durch Versandapotheken vorgesehen sei.

Der Bund hatte die Ausgabe der Masken für diesen Winter als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe beschlossen - das sind bis zu 27 Millionen Menschen. Im ersten Schritt können über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen drei Masken gratis in der Apotheke holen. Im zweiten Schritt können diese Menschen ab 1. Januar weitere zwölf Masken erhalten. Dafür sollen sie von der Krankenkasse Coupons für zweimal je sechs Masken bekommen - vorgesehen ist ein Eigenanteil von je 2 Euro für je sechs Masken.

FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten aber auch keinen 100-prozentigen Schutz. Den Bund kostet die Aktion rund 2,5 Milliarden Euro.

(dpa)

Menschen mit Corona-Impfung können Nebenwirkungen online melden

14:26
16.12.2020
Zum Start der Corona-Impfung voraussichtlich in der kommenden Woche sollen geimpfte Menschen mögliche Nebenwirkungen auch per App melden können. Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte am Mittwoch in Berlin, «dass wir absolut transparent umgehen werden mit Meldungen über Nebenwirkungen». Sie müssten dazu bekannt gemacht werden. Die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) programmierte App werde zum Start der Impfung in App-Stores heruntergeladen werden können. Eine andere Möglichkeit, Nebenwirkungen zu melden, sei die bestehende Website nebenwirkungen.bund.de. Terminvereinbarungen zum Impfen sind über die neue App nicht möglich, eine Verbindung zur Corona-Warnapp bestehe auch nicht.

Laut PEI und Robert Koch-Institut gibt es bei den neuen Impfungen nur die etwa auch bei Grippe-Impfungen möglichen kurzfristigen Nebenwirkungen: vorübergehende Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schmerzen an der Injektionsstelle, leichtes Fieber, Muskelschmerzen. Langzeiterfahrungen gibt es zwar nicht, aber auf spätere schwerere Nebenwirkungen deutet laut PEI auch nach intensiven Überlegungen und auf Basis von Studien nichts hin.

Erwartet wird eine Zulassung des ersten Impfstoffs Anfang kommender Woche. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA will am Montag ein Gutachten dazu abgeben. Spahn hatte das Vorgehen am Dienstagabend in der ARD als «zügig, gründlich, ordentlich» verteidigt und angekündigt: «Wir werden nach einer möglichen Zulassung binnen zwei bis vier Tagen beginnen können zu impfen.» Sein Sprecher bekräftigte nun auf die Frage, wann die App in Betrieb gehe: «Mit Start der Impfung, also nächste Woche.» Laut Spahn werden in der ersten Auslieferung rund 400 000 Impfdosen in Deutschland geliefert werden.

Rechtliche Grundlage liefert eine Verordnung, die Spahn auf Basis eines breit im Bundestag diskutierten Gesetzes an diesem Freitag unterzeichnen will. Die inhaltlichen Grundlagen zur Priorisierung der zuerst geimpften Gruppen stellt die Ständige Impfkommission in einer aktualisierten Empfehlung bereit. «Ziel soll sein, diejenige als erste zu impfen, die besonders gefährdet sind von dem Coronavirus und diejenigen, die diese Menschen betreuen», sagte der Sprecher. Die Impfverordnung solle rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft
treten.

Aufgabe des Bundes sei es, die Impfdosen zu besorgen und auf die Länder zu verteilen. Die Länder hätten die Aufgabe, die Menschen, die sich impfen lassen können, zu informieren, so der Sprecher. Zur Terminvereinbarung stelle die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Ländern ein Tool zur Verfügung.

(dpa)

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