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20201213081449

«Lockdown» und «Shutdown» - was steckt hinter den Begriffen?

08:12
13.12.2020
Die Begriffe «Lockdown» und «Shutdown» werden seit Monaten in Deutschland verwendet, wenn es um die Frage geht, wie stark das öffentliche Leben im Kampf gegen das Coronavirus heruntergefahren wird. Genau genommen steht das englische «Lockdown» für eine Situation, in der Gebäude oder Gegenden nicht betreten oder verlassen werden dürfen, so das Cambridge Dictionary. «Shutdown» definiert das Wörterbuch als Situation, in der ein Unternehmen (vorübergehend) seinen Betrieb einstellt.

Der Duden beschreibt «Lockdown» als Ausgangssperre oder Abriegelung. Zurzeit werden die Wörter häufig synonym genutzt. Abgeriegelt - wie beim eigentlichen «Lockdown» - ist aber nichts.

Sprachwissenschaftler sehen darin schlicht eine Begriffserweiterung. Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache etwa definiert «Lockdown» in diesem Zusammenhang als «Zeitraum, in dem fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf politische Anordnung hin stillgelegt sind (z.B. zum Infektionsschutz)».

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach am 20. April erstmals öffentlich vom «Shutdown»: «Ich glaube, uns eint alle (...), dass es keinen erneuten allgemeinen Shutdown geben wird.» Die Situation damals: Ab Mitte März war das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Corona-Pandemie weitgehend lahmgelegt.

Bund und Länder hatten seinerzeit beschlossen, die Grenzen abzuriegeln, Schulen und Kitas zu schließen sowie Kultur- und Sporteinrichtungen für die Öffentlichkeit zu sperren. Die meisten Gaststätten, Läden und Dienstleister durften keine Kundschaft empfangen, Zusammenkünfte etwa in Kirchen oder Sportvereinen waren verboten.

Offen blieben hingegen vor allem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Banken. Erst nach Ostern Mitte April wurden die Einschränkungen von den Bundesländern schrittweise wieder gelockert.

(dpa)

Entwurf vor Bund-Länder-Runde: Lockdown vom 16. Dezember an

08:11
13.12.2020
Deutschland steht angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten. In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von 10.00 Uhr an wird vorgeschlagen, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen. Der der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorliegende Entwurf trägt die Datumszeile 13. Dezember, 7.46 Uhr.

Nach dpa-Informationen ist der Entwurf nach Beratungen im Bund-Länder-Kreis vom Samstag mit einzelnen Ländern abgestimmt.

Für den gleichen Zeitraum empfiehlt der Entwurf deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. «Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.» In Kindertagesstätten solle analog verfahren werden. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Papier vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen «Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis» zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet.

(dpa)

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