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20201208174345

Ludwigsburg kassiert Maskenpflicht nach Gerichtsbeschluss

17:41
08.12.2020
Die Stadt Ludwigsburg hat die pauschale Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt infolge eines Gerichtsbeschluss zurückgenommen. Vorerst gelten wieder die Regelungen des Landes Baden-Württemberg, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Diese enthalten auch eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche wie Fußgängerzonen und unter Voraussetzungen wie fehlendem Mindestabstand. Das Stuttgarter Verwaltungsgerichts hatte zuvor nach einem Eilverfahren vom 4. Dezember erklärt, dass die stadteigene Regelung wohl rechtswidrig sei (Az.: 16 K 5554/20).

Die Allgemeinverfügung der Stadt sehe keine Ausnahmen für Situationen vor, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden könne, und enthalte keine zeitlichen Einschränkungen, hieß es. Fraglich sei auch, ob die Stadt die Verfügung hätte erlassen dürfen oder dafür das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig sei. Diese Fragen hätten in einem Hauptverfahren endgültig geklärt werden müssen.

Ferner betonte das Gericht, dass die Landes-Corona-Verordnung weiter gilt, wonach in Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Stadt hatte ihre weitergehenden Regeln nach Angaben des Gerichts damit begründet, es handle sich um - tags und nachts - besonders stark frequentierte Orte, an denen hohes Ansteckungsrisiko bestehe. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

Zwei Bürger hatten somit erfolgreich beim Gericht Widerspruch eingelegt. Die Stadt teilte mit, Hinweisplakate würden nun erstmal aktualisiert. Der Landkreis prüfe aber, ob er auf Grundlage der Landesverordnung eine neue Allgemeinverfügung erlasse. «Die Infektionslage ist unverändert ernst, und unabhängig von der Entscheidung des Gerichts sind wir alle gemeinsam aufgerufen, alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, da sonst eine Überlastung der Kliniken und des Gesundheitssystems insgesamt droht», sagte Landrat Dietmar Allgaier (CDU) laut Mitteilung.

(dpa/lsw)

Biontech und Pfizer arbeiten an neuer Version von Corona-Impfstoff

15:48
08.12.2020
Der Corona-Impfstoff der Firmen Biontech und Pfizer soll künftig auch ohne die zur Zeit nötige Lagerung bei minus 70 Grad zur Verfügung stehen. «Wir arbeiten an einer Version, um die minus 70 Grad zu vermeiden», sagte Pfizer-Chef Albert Bourla am Dienstag bei einer Pressekonferenz des in Genf ansässigen internationalen Pharmaverbandes IFPMA. Gleichwohl seien die zur Zeit nötigen tiefen Temperaturen aber kein Problem. Die Ingenieure hätten spezielle Boxen entwickelt, die den Transport des Impfstoffs ohne Kühlung von außen möglich machten.

Daten dazu, ob der Impfstoff nicht nur vor der Erkrankung Covid-19 schützt, sondern auch eine Ansteckung verhindert, sollten Anfang nächsten Jahres vorliegen, sagte Bourla. Als erstes Land der Welt hatte Großbritannien dem Mainzer Pharma-Unternehmen Biontech und seinem US-Partner Pfizer eine Notfallzulassung für den Impfstoff erteilt. Am Dienstag begann dort die größte Impfkampagne in der Geschichte des Landes. Anträge auf Zulassung dieses sowie weiterer Impfstoffe von anderen Firmen laufen auch in der EU, den USA und anderen Ländern.

Das Analyseinstitut für den Gesundheitssektor Airfinity geht davon aus, dass mit den geplanten Impfprogrammen in den USA dort schon im April eine Herdenimmunität gegen Sars-CoV-2 erreicht werden könnte. In Großbritannien sei das im Juli, in der Europäischen Union Anfang September möglich, sagte Airfinity-Gründer Rasmus Bech Hansen. Impfskepsis sei in den Modellrechnungen berücksichtigt, betonte Airfinity-Analyst Matt Linley. Herdenimmunität wird nach Modellrechnungen erreicht, wenn 60 bis 70 Prozent der Menschen immun sind. Skeptisch seien nach Airfinity-Analysen je nach Land bis zu 35 Prozent der Menschen.

Nach Angaben von Bourla wollen Biontech und Pfizer in diesem Jahr 50 Millionen, im nächsten Jahr 1,3 Milliarden Dosen des Impfstoffs herstellen. Mehr sei mangels Produktionsstätten nicht möglich.

(dpa)

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