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20201205095407

Städtetags-Präsident wirbt für harten Lockdown im Januar

09:52
05.12.2020
Der Präsident des baden-württembergischen Städtetags, Peter Kurz (SPD), hält im Fall anhaltend hoher Corona-Zahlen einen kurzen, aber harten Shutdown im Januar für sinnvoll. Er gehe davon aus, «dass zwei Wochen schon Wirkung zeigen würden», sagte er dem «Mannheimer Morgen» (Samstag). «Die wirtschaftlichen Schäden, die man dann ausgleichen müsste, wären auch nicht so hoch wie bei einer andauernden Verlängerung bisheriger Maßnahmen. Und es gäbe für alle eine klare Perspektive, dass nach zwei Wochen dies wieder vorbei wäre.»

(dpa/lsw)

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von «Querdenken»-Demos in Mannheim

09:51
05.12.2020
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Verbot der Stadt Mannheim für «Querdenken»-Demonstrationen bestätigt. Der Eilantrag des Leiters zweier am Samstag geplanter Demonstrationen sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am Freitagabend mit.

Die Stadt hatte für eine der Versammlungen aus Gründen des Schutzes vor der Verbreitung des Coronavirus Auflagen verfügt - unter anderem zum Ort und zur Teilnehmerzahl, wie es hieß. Dem Antragsteller sei aufgegeben worden, insbesondere die Auflage zur Teilnehmerzahl vor der Versammlung zu kommunizieren. Dies habe er aber nicht getan. Zudem habe er zwischenzeitlich eine weitere Versammlung angemeldet, die nach Ansicht der Stadt eine Ausweichveranstaltung ist. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für Samstag verboten.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass auch damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dies rechtfertige die Verbote.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen (1 K 5020/20).

(dpa/lsw)

Nächtliche Ausgangsbeschränkung nun in Pforzheim und Mannheim

09:50
05.12.2020
Mit Pforzheim und Mannheim haben bereits zwei Corona-Hotspots im Land eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen. Die Stadt Pforzheim verkündete die nächtliche Ausgangsbeschränkung am späten Freitagabend. Sie tritt am Samstag in Kraft und gilt bis zum 14. Dezember zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr. Als Ausnahme von der Regelung gelten demnach nur «triftige Gründe», wie etwa berufliche Tätigkeiten oder Arztbesuche.

In Mannheim besteht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bereits seit Freitag. Sie wird von der Polizei strikt kontrolliert. In Pforzheim wurden zudem eine erweiterte Maskenpflicht in Fußgängerzonen in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr beschlossen sowie ein Veranstaltungsverbot, das lediglich religiöse Zwecke und etwa Demos ausnimmt. Es greift zudem eine strenge Kontaktbeschränkung. So dürfen sich öffentlich wie privat nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, maximal jedoch fünf Menschen.

Ähnlich strenge Corona-Maßnahmen hatten zuvor bereits die Landkreise Tuttlingen, Lörrach, Calw und der Schwarzwald-Baar-Kreis beschlossen. In Mannheim gilt zusätzlich die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese Kreise hatten in dieser Woche über dem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelegen - sie gelten somit als Hotspots. Die Kreise hatten sich deshalb selbstständig zu schärferen Maßnahmen entschlossen. Für Kreise über dem Wert von 200 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz hatte die Landesregierung vor längerem eine Hotspot-Strategie angekündigt, diese aber erst am Freitag erlassen.

Die Regelung des Landes sieht vor, strengere Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen, wenn die Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche in den vergangenen drei Tagen über den Wert von 200 gestiegen ist. Zudem müsse ein «diffuses Infektionsgeschehen» vorliegen. Als weitere Maßnahmen sieht das Land Kontaktbeschränkungen für Treffen mit maximal fünf Personen und ein Veranstaltungsverbot vor. Für Besuche in Pflegeheimen werden FFP2-Masken oder Corona-Schnelltests vorgeschrieben.

Am Freitag (Stand: 16.00 Uhr) lagen nach Angaben des Landesgesundheitsamts die Kreise Lörrach (205,5), Heilbronn (214,1), Mannheim (224) und Pforzheim (272,3) über der Grenze von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Die Landkreise Tuttlingen, Calw und der Schwarzwald-Baar-Kreis hatten diese Schwelle zuletzt wieder knapp unterschritten.

(dpa/lsw)

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