Letztes Update:
20201115183146

Voraussetzung: klare Regeln!

13:39
12.11.2020
„Für alle Formen des Arbeitens ist es wichtig, dass es klare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen gibt“, sagte Kurz. Das bedeute zum Beispiel, dass jede geleistete Arbeitsstunde zähle. „Egal, wo sie erbracht wurde. Wenn das zum Beispiel über Betriebsvereinbarungen gelingt und Arbeitgeber_innen die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung stellen, erlebe ich die Zufriedenheit mit flexiblen Arbeitsmodellen als sehr hoch.“

Erfahrungen, die sich auch mit den Befragungsergebnissen der Hans-Böckler-Stiftung decken. „Viele Arbeitnehmer_innen gaben an, zu Hause effizienter zu sein und Familie und Beruf deutlich besser miteinander vereinbaren zu können“, sagte Ahlers. Dort, wo es keine klaren Regeln für die Trennung zwischen Arbeit und Beruf gebe wie zum Beispiel Pausenregelungen, sei die Zufriedenheit deutlich geringer.

Derzeit profitieren vor allem Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und Gutverdienende von den Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens. „Während Kitas und Schulen geschlossen waren, bedeutete der erste Lockdown für viele Frauen sogar einen Rückfall in alte Rollenmuster.“ Ahlers machte deutlich: „Homeoffice darf kein Angebot von Arbeitgeber_innen sein, zu Hause zu bleiben und dabei nebenher die Kinder zu betreuen. Das funktioniert gar nicht.“
-mh

Marcus Hammes

Elke Ahlers, Leiterin des Referats „Qualität der Arbeit“ am Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung Deutschland liegt im unteren Mittelfeld bei der Umsetzung flexibler Arbeit. Das widerspricht den Wünschen der Beschäftigten. Skandinavien und die Niederlande sind hier zum Beispiel viel weiter. -mh 15:55
13.11.2020

Von Homeoffice, Telearbeit und mobilem Arbeiten

13:26
12.11.2020
Im Verlauf der von Julia Kropf moderierten Diskussion wurde schnell deutlich, dass es eine große Unsicherheit gibt, was nun eigentlich mit mobilem Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit gemeint ist. „Wir sprechen immer über Homeoffice, meinen in den meisten Fällen aber mobiles Arbeiten“, erklärte Ahlers, die das Referat Qualität der Arbeit am WSI leitet.

  • Mobiles Arbeiten:
    Bei diesem Modell sind Arbeitnehmer_innen selbst für die Arbeitsplatzausstattung zuständig. Dennoch gelten die Regelungen der Arbeitszeitverordnung. Das mobile Arbeiten ermöglicht es Beschäftigen, von jedem Ort aus zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden technischen Geräte zur Verfügung stehen. 
  • Homeoffice :
    Hier gelten arbeitsschutzrechtlich die Arbeitsstätten- und die Arbeitszeitverordnung. Das heißt, dass Arbeitgeber_innen zwar für eine den geltenden Regeln entsprechende Arbeitsplatzausstattung zuständig sind: Schreibtische, Bildschirme, Bürostühle und Co. Im Unterschied zur Telearbeit definiert der Gesetzgeber beim gelegentlichen Homeoffice jedoch weniger strenge Erwartungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes.
  • Telearbeit : 
    Für dieses Heimarbeits-Modell richten Arbeitgeber_innen einen festen Arbeitsplatz in den Wohnungen der Arbeitnehmer_innen ein – samt Computer mit allen notwendigen Schnittstellen zum Unternehmen. Telearbeit findet im Gegensatz zu Homeoffice regelmäßig von zu Hause aus statt. Es gelten die ergonomischen Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes.

-mh

Marcus Hammes