Es gibt in den USA auf Bundesebene kein Wahlamt und keinen Bundeswahlleiter, der als verbindliche und unabhängige Autorität zeitnah das letzte Wort hätte. In den USA gibt es 51 Wahlleiter: Die Bundesstaaten und die Hauptstadt Washington sind jeweils mit eigenen Gesetzen und Vorschriften für die Organisation der Wahl und das Auszählen der Stimmen verantwortlich. Streitfälle landen daher zunächst in den jeweiligen Bundesstaaten vor Gericht.
Ein Rechtsstreit in einem Bundesstaat könnte bei einem knappen Ergebnis daher theoretisch zum Zünglein an der Waage werden. Richter, selbst jene am Supreme Court in Washington, können nicht über den Ausgang der Wahl an sich entscheiden, aber sie können zum Beispiel über Fristen, Auszählungsregeln und die Zulassung von Stimmen befinden.