Letztes Update:
20201023154613

Die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick

12:16
23.10.2020
  1. Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind untersagt (Ausnahmen gelten für Familien und das Vereinsleben).
  2. Maximal fünf Personen bei privaten Feiern, sonstige Veranstaltungen mit über 50 Personen sind untersagt.
  3. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen abhalten. Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen sind von diesen Regelungen ausgenommen, hier gilt weiterhin die Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
  4. Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.
  5. Ausschank von Alkohol ab 23 Uhr verboten (auch in Tankstellen, Supermärkten usw.)
  6. Kein Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zwischen 23 und 6 Uhr.
  7. Mundschutz-Pflicht in der Öffentlichkeit, wenn 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können.
  8. Höhere Bußgelder bei Verstößen gegen die neue Verordnungen.

Nina Tschan