Letztes Update:
20201023154613
Die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick
12:16
23.10.2020
- Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind untersagt (Ausnahmen gelten für Familien und das Vereinsleben).
- Maximal fünf Personen bei privaten Feiern, sonstige Veranstaltungen mit über 50 Personen sind untersagt.
- Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen abhalten. Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen sind von diesen Regelungen ausgenommen, hier gilt weiterhin die Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
- Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.
- Ausschank von Alkohol ab 23 Uhr verboten (auch in Tankstellen, Supermärkten usw.)
- Kein Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zwischen 23 und 6 Uhr.
- Mundschutz-Pflicht in der Öffentlichkeit, wenn 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können.
- Höhere Bußgelder bei Verstößen gegen die neue Verordnungen.
Nina Tschan
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