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20201023144515

Gericht weist Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht ab

10:01
23.10.2020
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Unterricht abgelehnt. Zwei Schüler aus dem Landkreis Ravensburg wollten das Verbot kippen. Aus ihrer Sicht ist es unklar, ob es an Schulen ein hohes Infektionsrisiko gibt. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass ein einfacher Mund-Nasen-Schutz die Ausbreitung des Coronavirus wirksam bekämpfe.

Die Richter sahen das anders: Die Maskenpflicht sei ein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Es sei nicht zu beanstanden, diese Maskenpflicht an Schulen landesweit zu verhängen. Auch wenn im Landkreis Ravensburg derzeit weniger Menschen als im Landesdurchschnitt infiziert sind: Dies könne sich jederzeit schnell ändern. Landkreisgrenzen würden von Schülern und Lehrern «in vielen Fällen täglich überschritten», teilte der VGH in Mannheim am Freitag mit. (Az. 1 S 3201/20)

(dpa)

Lehrerverband fordert Attestpflicht für Schüler

09:53
23.10.2020
Der Philologenverband fordert die Einführung einer Attestpflicht für Schüler, die während der Corona-Krise nicht den Unterricht besuchen wollen. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, in dem Eltern bestimmten, ob ihr Kind zur Schule gehe oder nicht, sagte Verbandschef Ralf Scholl am Freitag in Stuttgart. Die Schulpflicht im Sinne der Unterrichtsteilnahme sei praktisch ausgesetzt. Auch Lehrer, die zur Risikogruppe gehörten, müssten eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn sie keinen Präsenzunterricht geben wollten.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sagte hingegen: «Die betroffenen Familien sind für diese Möglichkeit sehr dankbar.» Aber natürlich habe man diese Regelung im Blick. Aktuell führe ihr Haus erneut eine Abfrage an den Schulen durch, wie viele Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreit seien. Sollte sich der Anteil der Schüler, der zuletzt bei unter einem Prozent gelegen habe, zwischenzeitlich deutlich erhöht haben, werde man das bisherige Vorgehen selbstverständlich überprüfen.

Der Verband, der die Interessen der Gymnasiallehrer vertritt, forderte gleichfalls die Einführung eines rollierenden Systems zum Schulbesuch nach den Herbstferien im Südwesten. Dadurch könnten die Abstandsregeln eingehalten werden und Busse und Bahnen würden entlastet. Erneut sprach sich die Interessenvertretung für die Anschaffung von Raumluftreinigern aus. Ihre Anschaffung koste 300 Millionen Euro. «In vielen Schulen lassen sich die Fenster nicht öffnen», sagte Scholl. Das Kultusministerium lehnt den Kauf solcher Geräte ab und verwies darauf, dass lüften das bessere Mittel sei.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch kritisierte Eisenmann. «Es geht hier nicht nur darum, dass die kalte Jahreszeit ins Haus steht.» Blamabel sei ferner, dass selbst deutlich finanzschwächere Länder wie Nordrhein-Westfalen inzwischen große Förderprogramme für die Luftreinigung in Klassenzimmern aufgelegt hätten.

(dpa/lsw)

Dehoga hält nichts von Sperrstunde - Erste Klagen in Vorbereitung

09:42
23.10.2020
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Baden-Württemberg hält nichts von der neuen Sperrstunde für Gastronomiebetriebe. «Eine Sperrstunde ist nicht nachvollziehbar und nicht verhältnismäßig», sagte ein Dehoga-Sprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Er geht davon aus, dass die Frage der Rechtmäßigkeit schon sehr bald durch Gerichte geklärt wird. Einzelne Betriebe würden bereits Eilklagen vorbereiten. «Das Land hat mit dem Beherbergungsverbot schon einmal Schiffbruch erlitten. Jetzt könnten Kommunen möglicherweise Ähnliches erleben.»

Es sei nicht belegt, dass Gasthäuser Corona-Infektionsschwerpunkte seien. Die Dehoga warnte vor negativen Folgen der Sperrstunde, wenn Gäste nicht im geregelten Rahmen der Gastronomiebetriebe, sondern in Privaträumen zusammenkämen. Finanziell seien «ganz enorm» Bars und Szene-Lokale betroffen.

Nach einem Erlass der Landesregierung muss ein Landkreis bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr für die Gastronomie per Allgemeinverfügung verhängen. Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen gab es in Stuttgart in der Nacht zum Freitag die erste Sperrstunde. Der Betrieb von Gaststätten war zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr untersagt. Besondere Vorfälle notierte die Polizei deshalb zunächst nicht.

(dpa/lsw)

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