Im Saarland ist seit Montag eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit angepassten Regeln in Kraft. Demnach ist der Betrieb von Tattoo- und Piercing-Studios unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte wieder zulässig. Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios hatten sich in der vergangenen Woche vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erfolgreich gegen die Schließung ihrer Betriebe während des Teil-Lockdowns gewehrt.
Vom Betriebsverbot in der Gastronomie ausgenommen sind nun auch Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen. Die neue Verordnung im Saarland gilt bis einschließlich 29. November.
Seit zwei Wochen gelten wegen steigender Corona-Infektionszahlen Kontaktbeschränkungen. Zudem sind die Gastronomie sowie Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen vorübergehend geschlossen. An diesem Montag beraten die Regierungschefs der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen und mögliche weitere Schritte.