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3. Fußball-Liga: 13 neue Corona-Infektionen in vier Vereinen

17:03
04.11.2020
In der 3. Fußball-Liga reißt die Serie der Corona- Infektionen nicht ab. Vier Vereine gaben am Mittwoch 13 neue positive Tests bei Spielern und Mitgliedern der Funktionsteams bekannt. Am stärksten betroffen ist der SV Meppen, bei dem sich sieben Personen mit dem Virus Sars-CoV-2 angesteckt haben. Die Trainingseinheiten am Mittwoch und Donnerstag wurden abgesagt. Die betroffenen Personen haben sich in häusliche Quarantäne begeben, teilte der Verein mit. Über weitere Maßnahmen werde entschieden, wenn das Gesundheitsamt die Kontaktnachverfolgung abgeschlossen habe. Die Meppener sollen am Samstag daheim gegen Waldhof Mannheim spielen.

Wenige Stunden vor dem Nachholspiel gegen Türkgücü München hat der FSV Zwickau über einen positiven Corona-Fall in seinem Funktionsteam informiert. Die infizierte Person, die beschwerde- und symptomfrei ist, sowie zwei weitere Kontaktpersonen aus dem Funktionsteam befinden sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne. Alle übrigen Befunde waren negativ.

Auch der SC Verl meldete drei weitere Corona-Fälle im Team. Zuvor waren im Club bereits zwei Spieler positiv getestet worden, so dass die Partie gegen Zwickau am vergangenen Samstag abgesagt wurde. Die komplette Mannschaft und das Trainerteam befinden sich weiterhin in Quarantäne, der Trainingsbetrieb ist ausgesetzt. In Abstimmung mit den Behörden und dem DFB werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Nach zwei positiven Corona-Tests und der Absage der Vormittagseinheit hat Dynamo Dresden am Nachmittag wieder die Trainingsgenehmigung bekommen. Wie der Verein mitteilte, gab es zwei positive Fälle bei den insgesamt 45 Proben nach der planmäßigen Testreihe am Dienstag beim kompletten Drittliga-Kader samt Trainer- und Betreuerstab. Die Betroffenen sind nach Club-Angaben derzeit symptomfrei.

Die zunächst abgesagte Trainingseinheit fand am Nachmittag statt, nachdem das Dresdner Gesundheitsamt dafür Grünes Licht gab. An diesem Donnerstag ist die nächste Testreihe geplant. Die Dresdner müssen am Samstag beim 1. FC Saarbrücken antreten.

(dpa)

Nothilfen: Regierung plant Erleichterungen für Soloselbstständige

17:02
04.11.2020
Bei den Nothilfen angesichts des Teil-Lockdowns im November plant die Bundesregierung Erleichterungen für Soloselbstständige. Wie aus einem Papier hervorgeht, sollen Soloselbstständige wie Künstler die Hilfen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt beantragen können - und nicht wie bei Firmen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Außerdem sollen auch Betriebe unterstützt werden, die indirekt von Schließungen betroffen sind - also etwa Lieferanten von Restaurants und Kneipen. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Firmen erzielen.

Das Papier lag der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vor. Im Finanz- sowie Wirtschaftsministerium hieß es, es seien noch Detailfragen offen.

Bund und Länder hatten massive Beschränkungen vereinbart, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Von Montag an bis Ende November sind Gastronomiebetriebe sowie Theater, Kinos und Fitnessstudios weitgehend dicht, Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Hotels sollen laut Papier als direkt betroffene Unternehmen angesehen werden.

Der Bund hatte Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro angekündigt, um den Betroffenen zu helfen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte am Dienstag nach Angaben von Teilnehmern in einer Online-Sitzung der Unionsfraktion gesagt, sein Ziel sei es, dass vor Ende November mindestens Abschlagzahlungen gemacht werden könnten.

Die betroffenen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sollen massiv entschädigt werden. Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des Umsatzes erstattet bekommen, den sie im November 2019 erwirtschafteten, größere Firmen etwas weniger. Soloselbstständige sollen als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen können - falls sie im November 2019 keinen Umsatz hatten.

Die Beihilfen sollen pauschal gewährt werden - so dass etwa Soloselbstständige sie auch für ihren persönlichen Lebensunterhalt verwenden können. Die Kostenpauschale soll für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt werden. Bei den laufenden Überbrückungshilfen werden Betriebskosten wie Mieten oder Pachten erstattet. Bei den November-Hilfen sollen andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld angerechnet werden.

(dpa)

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