Letztes Update:
20201104144154

Staatlicher Lockdown-Lohn für Kulturschaffende

14:40
04.11.2020
Um die Einnahmeausfälle der Kultur- und Veranstaltungsbranche auszugleichen, sollen die Betroffenen während des Teil-Lockdowns im November vom Staat einen «fiktiven Unternehmerlohn» erhalten. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte am Mittwoch in Berlin an, Kulturunternehmen bekämen im November 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz des Novembers 2019 oder ihren monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahres zugrunde legen. Es entspreche der Lebensrealität vieler Kreativer und Kulturschaffender, dass es «auch mal einen Monat geben kann, in dem es keinen Umsatz gab».

Seibert betonte, staatliche Hilfen gebe es auch für jene, die indirekt von den coronabedingten Schließungen betroffen sind. Anspruchsberechtigt seien alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit den jetzt geschlossenen Einrichtungen erzielen. Das sei für die Kultur sehr wichtig, weil eine Vielzahl an Gewerken hinter der Bühne - ohne dass der Zuschauer es sehe - erbracht werde.

(dpa)

Sportministerium zu Profisport im Teil-Lockdown: Länder zuständig

14:38
04.11.2020
Bei der Frage von Trainingserlaubnissen für Spitzensportler während des aktuellen Teil-Lockdowns sieht das auch für den Sport zuständige Bundesinnenministerium die Länder am Zug. «Hierzu gehört auch die mit Blick auf die für den November vereinbarten grundsätzlichen Trainings- und Wettkampfverbote im Breiten- und Amateursport relevante Abgrenzung des Profisports zum Amateursport», sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Bund und Länder hatten im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie Ende Oktober einen teilweisen Lockdown für den Monat November vereinbart. Vorgesehen ist unter anderem eine Schließung von Anlagen für den Amateursport, «mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen».

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) setzt sich dafür ein, dass die Regelung Spitzenathleten, die eine Chance auf die Teilnahme an den kommenden Olympischen Spielen haben, sowie ihre Nachwuchskader nicht betrifft, damit diese sich für Top-Wettkämpfe vorbereiten können. Unklar ist allerdings, wo genau die Grenze zwischen Freizeit- und Profisport verläuft.

«Das Bundesinnenministerium würde eine länderübergreifend möglichst einheitliche Herangehensweise begrüßen», erläuterte der Sprecher. Dies habe das Ministerium den für Sport zuständigen Landesministerien in der vergangenen Woche auch mitgeteilt.

(dpa)

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