Das BMFSFJ legt in der neuen ESF Förderphase den Schwerpunkt auf wohnungslose junge Menschen. Daher müssen gegenüber der EU Kommission zur Genehmigung des Programms auch rechtliche Grundlagen genannt werden, auf deren Basis wir neue Ansätze erproben. Dies sind in der neuen Phase Vorschriften im Sozialgesetzbuch VIII, die sich mit wohnungslosen jungen Menschen beschäftigen.
Warum der Schwerpunkt "Wohnen"? "Wir haben einfach gesehen, dass es hier einen hohen Bedarf gibt", erklärt Schulte Beckhausen. "Hier muss einfach etwas geschehen." Dabei wird es auch zur Pflicht-, nicht Sollaufgabe, allerdings nicht mit Rechtsanspruch.