Aus Rheinland-Pfalz
Der Bundestag will heute erstmals über das Gesetz zu Staatshilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands beraten. Es sieht vor, dass Bund und Länder bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Schäden durch Starkregen und Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu beseitigen.
Es geht um den Wiederaufbau von Wohnhäusern und Unternehmen, aber auch von Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Schienen. Die Länder sollen ihren Anteil an den Hilfen über 30 Jahre beim Bund abstottern.