Am Donnerstagmittag beschäftigte sich das Arbeitsgericht Stuttgart mit dem VfB Stuttgart. Stefan Heim, bis Februar Finanzvorstand der VfB AG, war gegen seine Abberufung durch den Aufsichtsrat vorgegangen. Der Termin war allerdings schnell zu Ende - und mit den Gründen der Kündigung befasste sich das Gericht erst gar nicht.
Diskutiert wurde lediglich die Frage, ob das Arbeitsgericht überhaupt zuständig ist für den Fall - es ging um die Rechtswegzuständigkeit. Nach Meinung der Richterin und der Vertreter des VfB Stuttgart ist es vielmehr das Landgericht, das für den Fall zuständig ist. Dorthin wird der Fall nun vermutlich verwiesen. Nach gut 15 Minuten war der Termin am Donnerstagmittag jedenfalls vorüber. Am Nachmittag steht ein weiterer VfB-Fall auf dem Plan des Arbeitsgerichts. Dann geht es um die Kündigung des ehemaligen Mediendirektors Oliver Schraft.
Mit Uwe Fischer, einst Marketingleiter beim VfB und ebenfalls in die Datenaffäre verwickelt, einigte sich der VfB vor dem bereits angesetzten Termin außergerichtlich.
Sportredaktion