Letztes Update:
20200825144316

14:36
25.08.2020
Auf weitere Nachfrage verneint der Sachverständige. Der Angeklagte hat bei der Abgabe des Schusses aus der Schrotflinte keine Kontrolle mehr darüber, ob er nur eine bestimmte Person trifft auf die er angelegt hat, sondern eventuell auch unbeteiligte andere Menschen, die sich im Streufeld aufhalten.

Martin Weigle

14:32
25.08.2020
Die Frage ob der Täter einen Schuss mit der Schrotflinte so beherrschen kann, dass er einschätzen kann wo die Kugeln hingehen, kann der Sachverständige nicht beantworten.

Martin Weigle

14:19
25.08.2020
Der Sachverständige sagt, dass der Gefahrenbereich der Waffen des Angeklagten bei ca 800 Meter betrage. Auf Nachfrage der Verteidigung bestätigt der Sachverständige, dass die Waffen auch auf die Entfernung noch tödlich seien.

Martin Weigle

14:10
25.08.2020
Als der Sachverständige das Langschwert hervorholt, grinst der Angeklagte übers ganze Gesicht. Dies sei ein Zierschwert, erklärt der Sachverständige. Es kann allerdings aufgrund seines Gewichts trotzdem verletzen.

Martin Weigle

14:06
25.08.2020
Die Richterin ermahnt den Angeklagten erneut, sich der Situation angemessen zu verhalten. "Es gibt wirklich wenig zu lachen." Der Angeklagte winkt ab. Die Ausführungen des Sachverständigen, der  seine selbstgebauten Waffen kritisiert, scheinen ihn zu stören.

Martin Weigle