"Herr B. da gibt es jetzt nicht zu lachen", ermahnt die Richterin den Angeklagten, als dieser bei den Ausführungen des Sachverständigen lacht. Grund dafür war, dass der Sachverständige sagte: "Mit dem Anbau der Taschenlampe an das Gewehr, wird diese zu einer gefährlichen Waffe."
B. entgegnet daraufhin: "Ist nicht das Gewehr schon per Definition schon eine gefährliche Waffe?" "Das ist eine gute Frage", so der Sachverständige.
Martin Weigle