Letztes Update:
20200803084450

Anordnung der Richterin

08:33
03.08.2020
Die Richterin ordnet das selbständige Lesen von Dokumenten an. Diese werden dann als Beweismittel in das Hauptverfahren eingeführt und nicht mehr während der Verhandlung verlesen. Allerdings können besonders relevante Dokumente sehr wohl zusätzlich während der Verhandlung verlesen werden. 

Anja Guse

Selbstleseverfahren

08:31
03.08.2020
Bundesanwaltschaft sieht kein Problem mit dem Selbstleseverfahren und verweist darauf, dass dennoch wichtige Zeugen gehört werden. 

Anja Guse

Erklärung

08:28
03.08.2020
Mehrere Rechtsanwälte schließen sich der Erklärung an. 

Anja Guse

Erklärung

08:21
03.08.2020
Der Rechtsanwalt eines Nebenklägers erklärt, dass verschiedene Dokumente nicht nur im Selbstleseverfahren, sondern öffentlich im Prozess behandelt werden sollten, unter anderem das Manifest sowie Dokumente aus dem Internet, die sich Stephan B. angeschaut hatte.

Anja Guse

Erklärung

08:15
03.08.2020
Ein Rechtsanwalt liest eine Erklärung zur Anordnung des Selbstleseverfahrens vor. 

Anja Guse