Letztes Update:
20201221132723

Zusammenfassung

13:25
21.12.2020
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat zur Folge, dass nicht bereits nach einer Haftdauer von 15 Jahren mit einer Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu rechnen ist. Auch bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist eine solche Aussetzung der Reststrafe nämlich möglich, wenn
  • fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
  • dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann und
  • nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet.
Die dann zur Entscheidung berufene Strafvollstreckungskammer wird also zu berücksichtigen haben, dass das Tatgericht – in unserem Falle der OLG-Senat – die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Eine feste Erhöhung der Mindestverbüßungsdauer ist damit allerdings nicht verbunden. (Pressemitteilung)

Anja Guse

Zusammenfassung

13:23
21.12.2020
Die Schuldsprüche lassen sich in der obigen Reihenfolge stichwortartig wie folgt zuordnen:
  • Mord an Jana L. und Kevin S., letzterer in Tateinheit mit versuchtem Mord an den Gästen und Bediensteten des Kiez-Döner
  • versuchter Mord an den Besuchern der Synagoge (51 Fälle)
  • versuchter Mord an den Polizeibeamten (5 Fälle)
  • versuchter Mord an zwei Passanten in der Schillerstraße (2 Fälle in Tateinheit)
  • versuchter Mord an einem Autofahrer in der Humboldtstraße und einem Passanten in der Schillerstraße
  • versuchter Mord etc. an Frau Z. und Herrn M. in Wiedersdorf, jeweils verbunden mit deren Verletzung und dem Versuch, sie zur Herausgabe des Pkw zu zwingen
  • räuberische Erpressung des Taxis von den Brüdern W. in Wiedersdorf
  • fahrlässige Körperverletzung etc. durch Verletzung des Passanten auf der Magdeburger Straße in Halle
  • Volkverhetzende Äußerungen beim Eintreffen des Angeklagten in Halle
(Pressemitteilung)

Anja Guse

Zusammenfassung

13:22
21.12.2020
Der Senat hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Darüber hinaus hat der Senat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. (Pressemitteilung)

Anja Guse