Letztes Update:
20201221121759

11:46
21.12.2020
Mertens: Der Angeklagte ist voll schuldfähig. Zugunsten ist zu bewerten, dass er nicht vorbestraft ist und geständig. 
Zu Lasten gehen unter anderem seine antisemitischen, rassistischen und frauenfeindlichen Äußerungen.

Anja Guse

11:44
21.12.2020
Mertens: Der Angeklagte ist schuldig des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes in 51 Fällen, weiterhin des mehrfach versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung, der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr und der Volksverhetzung. 

Anja Guse

11:43
21.12.2020
Mertens: Ausgangspunkt ist die Kommentierung des Livestreams und all das, was der Angeklagte eingeräumt hat. Sie haben sich darauf eingelassen, das war für uns wichtig.

Der Livestream stellt Volksverhetzung dar, die Dokumente, die er veröffentlichte, eine friedensgefährdende Hetze. 

Anja Guse

11:40
21.12.2020
Mertens: Kommen wir zur Schuldfähigkeit. Der Angeklagte hat eine komplexe Persönlichkeitsstörung, durch schizoide, paranoide und selbst­unsichere Anteile geprägt und mit autistischen Zügen. 

Anja Guse

11:40
21.12.2020
Mit dem Taxi flüchtete der Angeklagte und wurde dann von zwei Streifenpolizisten festgenommen. 

Anja Guse

11:38
21.12.2020
Kurz darauf kam der Angeklagte zu einer Werkstatt, wo er auf drei Personen traf, die ihm alle körperlich überlegen waren.  Er konnte ein Taxi erpressen. 

Anja Guse