Der Angeklagte hätte auch den Pkw als Rammbock verwenden oder über die Mauer klettern können - von diesen Möglichkeiten habe der Angeklagte Abstand genommen. Weitere Spreng- und Schießversuche wären möglich gewesen, deshalb liegt laut Weber kein "fehlgeschlagener Versuch" vor.
Melanie Dahrendorf