Letztes Update:
20201104082202

Psychiatrisches Gutachten

13:35
03.11.2020
Leygraf: Es ist mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Stephan B. erneut eine vergleichbar schwere Straftat begehen würde. 

Anja Guse

Psychiatrisches Gutachten

13:30
03.11.2020
Leygraf: B. hat eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit schweren seelischen Abartigkeiten. Es besteht keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit. 

Anja Guse

Psychiatrisches Gutachten

13:29
03.11.2020
Leygraf: B. ist in seiner Lebensführung stark eingeengt. 

Anja Guse

Psychiatrisches Gutachten

13:27
03.11.2020
Leygraf: Die Auffälligkeiten haben sich schon in B.s Jugend manifestiert. Sie sind dauerhaft und nicht episodenhaft. 

Anja Guse

Lüftungspause

13:13
03.11.2020

Anja Guse

Psychiatrisches Gutachten

13:07
03.11.2020
Leygraf: B. verfügt nur über eine geringe Fähigkeit zur Wahrnehmung emotionaler Signale. Das sei bei der Exploration deutlich geworden. Die ungelenk wirkende Gestik und grob überzeichnete Mimik weist auf ein Defizit in seinem nonverbalen Kommunikationsverhalten hin.  B. habe Züge einer Autismus-Spektrum-Störung, aber das entspreche nicht dem Vollbild eines Autismus. 

Anja Guse