Allerdings konnten keine Online-Kontakte verifiziert werden, da B. keinerlei Angaben dazu machte. Das Fazit gilt also nur für das reale Leben, nicht für das Leben in der virtuellen Welt.
Anja Guse
Zeuge KHK W.
13:33 13.10.2020
Fazit: Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass bestimmte Personen in Kontakt mit B. standen und auch bei der Tatvorbereitung hätten helfen können. Es wurden keine Personen festgestellt, die ihm geholfen haben.
Anja Guse
Zeuge KHK W.
13:31 13.10.2020
Man kann davon ausgehen, dass sich B. intensiv mit dem Waffenbau beschäftigt hat.
Anja Guse
Zeuge KHK W.
13:21 13.10.2020
Drei Personen sollen sich den Livestream von Stephan B. auf Twitch angesehen haben bzw. wurden drei IP-Adressen ermittelt, zwei in den USA (Washington, Iowa), eine in der Schweiz (Zürich). Es konnte keiner Person eine Mittäterschaft nachgewiesen werden. Sie seien wohl zufällig auf den Stream gestoßen.
Anja Guse
Zeuge KHK W.
13:17 13.10.2020
Mark M. soll Stephan B. auf einer Plattform 0,1 Bitcoin für das Ausführen seiner Tat überwiesen haben. Wirklich bestätigt ist das nicht.
Martin W. soll im Internet einen Beitrag veröffentlicht haben, der Verlinkungen zum Tatvideo enthielt.