Stephan B. droht eine Haftstrafe von mindestens 15 Jahren, da der Tatvorwurf des zweifachen Mordes am schwersten wiegt. Sollte eine besondere der Schuld, z.B. durch ein psychiatrisches Gutachten, festgestellt werden, droht eine anschließende lebenslange Sicherheitsverwahrung. Die Möglichkeit der Bewährung würde in diesem Fall nicht bestehen.
Tom Wunderlich