Das Finanzministerium hatte vor kurzem bekannt gegeben, dass die Toleranzschwelle für deutsche Grenzpendler bis zum 31. Dezember 2020 aufgehoben ist.
"Trotz dieser Ankündigung (...) muss der OGBL die deutschen Grenzgänger warnen. In der Tat werden die in Deutschland ansässigen luxemburgischen Arbeitnehmer sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor nicht alle gleichbehandelt: Dieses Abkommen schließt diejenigen Grenzgänger aus, deren Arbeitsvertrag Telearbeit vorsieht." Diese deutschen Grenzgänger würden nämlich in Deutschland besteuert, wenn sie die Schwelle von 19 Tagen Telearbeit im Jahr 2020 überschreiten. "Warum eine so unterschiedliche Behandlung?", fragt der OGBL. Die Klausel stehe im Widerspruch zu allen gesundheitspolitischen Maßnahmen, die die beiden Staaten befürworten.
Generell sollte es allen Grenzpendlern, also auch jenen aus Belgien und Frankreich, möglich sein, 25 Prozent ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnland arbeiten zu dürfen, so die Gewerkschaft.
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