Die
saarländische Landesregierung hat die erst am Freitag in Kraft getretene Verordnung erneut angepasst. Aus infektionsrechtlicher Sicht sei es notwendig gewesen, die Maßnahmen zu verschärfen.
Von
Sonntag (18. Oktober) 20 Uhr an wird die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in öffentlichen Räumen auf zehn Personen begrenzt. In privaten Räumen dürfen maximal zehn Personen aus zwei Haushalten oder der familiäre Bezugskreis zusammenkommen.
Öffentliche Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen erlaubt - Abweichungen sind durch zugelassene Hygienekonzepte möglich.
Im Gastronomiebereich wurde eine Sperrstunde von 23-06 Uhr. Zudem ist der Verkauf von alkoholischen Getränken im genannten Zeitraum untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen.
Vereinbart wurde außerdem die Pflicht, bei öffentlichen Veranstaltungen auch an einem festen Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für den Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Hinzu kommt, dass Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume nicht mehr genutzt werden dürfen.
„Mit der heutigen vereinbarten Ressortverordnung schaffen wir im Saarland eine einheitliche Rechtsgrundlage. Damit erleichtern wir dem Bürger das Verständnis für unsere Maßnahmen. Unser Richtwert bleibt die Sieben-Tages-Inzidenzrate. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind jetzt gefordert, die in Kraft tretenden Regelungen zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Inzidenzraten mitzuwirken. Denn: Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband unterschritten, wird die Verordnung wieder aufgehoben“, appelliert Bachmann abschließend.
Sophie Hermes