Politiker aus dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier haben sich am Mittwoch deutlich gegen erneute Grenzschließungen zu Luxemburg ausgesprochen. Landrat und Oberbürgermeister bedauerten Einschränkungen für die Menschen in der Großregion. Die erhöhten Infektionszahlen in Luxemburg rechtfertigten jedoch keine Schließung der Grenzen wie in den vergangenen Monaten. Es könnten auch Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus getroffen werden ohne die Reisefreiheit grundsätzlich einzuschränken.
Die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBELVO) des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben müssen und sich 14 Tagen dort absondern.
Die Quarantänepflicht gilt nicht für Berufspendler in beide Richtungen. Ebenso seien beispielsweise Reisende, die am Flughafen Luxemburg ankommen und abreisen und Menschen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz nicht betroffen, sofern sie sich nicht länger als 72 Stunden in Luxemburg aufhielten.
Für Luxemburger mit einem gültigen Corona-Test gilt laut Landesverordnung bei der Einreise eine Ausnahme von der Quarantänepflicht, wenn sie sich beim jeweiligen Ordnungsamt meldeten und wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die auf Basis eines molekularbiologischer Test bestätigt, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Dieser Corona-Test darf laut Landesverordnung allerdings höchstens 48 Stunden alt sein und muss bei der Einreise mitgeführt werden.
Die Quarantäneanordnung gilt nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen einreisen oder bei einem sonstigen triftigen Reisegrund – hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.