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Erstmals mehr als 5000 aktive Corona-Fälle in Tschechien

12:04
22.07.2020
In Tschechien schnellt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder hoch. Am Dienstag kamen 212 neue Fälle hinzu, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch bekanntgab. Es war die höchste Zahl seit knapp einem Monat. Die Zahl der aktiv Infizierten stieg erstmals seit Beginn der Pandemie über die 5000er-Marke und lag bei 5046. Knapp 9000 Menschen galten als genesen. Mit der Erkrankung wurden 360 Todesfälle in Verbindung gebracht.

Nach Einschätzung der Behörde stehen lokale Corona-Hotspots hinter dem jüngsten Anstieg. In der östlichen Verwaltungsregion Mährisch-Schlesien war deshalb die Maskenpflicht wiedereingeführt worden. In der nördlichen Region um Liberec wird der Mundschutz ab Freitag in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen verpflichtend.

Allein im Zusammenhang mit einer Party in einem Prager Nachtklub registrierten die Behörden 65 Fälle. Unter den Infizierten seien auch Fußballspieler mehrerer Drittligavereine, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsamts im tschechischen Fernsehen CT.

Unterdessen wird eine Verschiebung der Regional- und Senatswahlen, die am 2. und 3. Oktober stattfinden sollen, nicht mehr gänzlich ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass Menschen in Quarantäne nicht an Wahlen teilnehmen dürfen. Er wolle niemandem das Wahlrecht streitigmachen, sagte Innenminister Jan Hamacek.

Sarah Cames

Quartiersfeste: Fahrgeschäfte schließen früher

11:41
22.07.2020
Da sich die Fahrgeschäfte in der Regel an Kinder bis neun Jahre richten, sind sie ab sofort nur noch von 11 bis 20 Uhr (statt 22 Uhr) geöffnet.

Am Alkoholverbot an den acht verschiedenen Plätzen in der Hauptstadt halten die Verantwortlichen fest, obwohl die Forains eine Lockerung erwirken wollten.

Sarah Cames

Oberstes Gericht: Österreichs Corona-Maßnahmen teils gesetzwidrig

11:27
22.07.2020
In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof einzelne Aspekte der Corona-Beschränkungen für gesetzwidrig erklärt. Die Ausgangsbeschränkungen seien teilweise nicht durch das Covid-19-Gesetz gedeckt gewesen, entschied das Gericht am Mittwoch. „Dieses Gesetz bietet keine Grundlage dafür, eine Verpflichtung zu schaffen, an einem bestimmten Ort, insbesondere in der eigenen Wohnung, zu bleiben.“

Zwar dürfe das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden. Eine Pflicht zu Hause zu bleiben, könne aber nicht auf dieser Grundlage verhängt werden. Die Regierung von ÖVP und Grünen hatte mit Aufflammen der Corona-Krise Mitte März das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt.

Die Richter monierten auch die Kriterien zur stufenweisen Wiederöffnung der Geschäfte. Die Verordnung, mit der Mitte April die Öffnung von Bau- und Gartenmärkten sowie kleiner Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt wurde, sei eine Ungleichbehandlung zum Nachteil größerer Geschäfte. Aus Sicht des Gerichts erfolgte sie ohne erkennbare sachliche Rechtfertigung.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) versprach, die Sicht des Gerichts werde umfassend „in unserer zukünftigen Arbeit beachtet“. Die Frage der Auswirkung auf laufende Verfahren sowie bereits ausgesprochene Strafen würden geprüft.

dpa