Die Sondergenehmigung zur maximalen Anzahl der Arbeitstage in Fernarbeit zwischen Belgien und Luxemburg wurde am Montag bis zum Jahresende verlängert, wie das Finanzministerium mitteilte.
Das bilaterale Abkommen war am 19. Mai während der ersten Corona-Welle geschlossen worden, um belgischen Grenzgängern die Fernarbeit zu ermöglichen, ohne dass diese in Konflikt mit geltendem Steuerrecht kommen.
Auch mit Deutschland gilt weiterhin ein entsprechendes Abkommen, das jeweils automatisch um einen Monat verlängert wird, sofern es nötig erscheint.
mth