Letztes Update:
20201117163103

Außenministerium: Einreiseregelungen für Menschen aus Drittstaaten gelockert

15:06
21.08.2020
Bisher mussten Menschen aus Drittstaaten, die nach Luxemburg einreisen wollten, einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden war. Diese Regelung wurde nun gelockert - es werden jetzt auch negative Tests akzeptiert, die bis zu 72 Stunden vor der Abreise genommen worden sind.

Derzeit ist Menschen aus elf Drittstaaten die Einreise nach Luxemburg unter Vorlage eines negativen Tests gestattet:
  • Australien
  • Kanada
  • China
  • Georgien
  • Japan
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Südkorea
  • Thailand
  • Tunesien
  • Uruguay

Für Menschen aus allen übrigen Drittstaaten gilt das Einreiseverbot noch bis mindestens den 15. September. Ausgenommen sind Angehörige von EU-Bürgern.

Sarah Cames

Quarantäne- und Testpflicht gilt weiterhin in manchen Fällen

14:53
21.08.2020
Für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt generell eine Quarantäne- und Testpflicht in Deutschland.

Luxemburg wurde zwar am 20. August offiziell als Risikogebiet auf der Liste des Robert-Koch-Instituts gestrichen - die Quarantäne- und Testpflicht gilt allerdings für Einwohner des Großherzogtums, die sich vor dem 20. August dauerhaft in Luxemburg aufgehalten haben, weiterhin bis zum Ablauf der 14-Tages-Frist.

Sarah Cames