Die staatlichen Finanzhilfen für die von der Corona-Pandemie schwer betroffene Horeca sowie für die Unterhaltungs-, Veranstaltungs- und Kulturbranche werden bis Oktober 2021 verlängert, so Mittelstandsminister Lex Delles in einer Mitteilung am Donnerstag.
Bei Unternehmen, welche einen monatlichen Umsatzverlust von mindestens 25 Prozent erlitten haben, bleibt die finanzielle Unterstützung für die Monate Juli und August unverändert. Für September und Oktober sinkt der Zuschuss dann von 1.250 Euro auf 1. 000 Euro pro Selbständiger und Arbeitnehmer. Der Zuschuss für vollarbeitslose Arbeitnehmer bleibt unverändert bei 250 Euro.
Bei einem Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent wird der Höchstbetrag der Subvention künftig neu angepasst. Denn die Höhe der Beihilfe darf 20.000 Euro pro Monat für Kleinstunternehmen, 100.000 Euro pro Monat für ein kleines Unternehmen und 200.000 Euro pro Monat für ein mittleres oder großes Unternehmen nicht überschreiten.
Darüber hinaus kehrt der Subventionssatz des förderfähigen Betrags für alle Unternehmen auf das Niveau zurück, das ursprünglich durch das Gesetz vom 19. Dezember 2020 vorgesehen war. Dies bedeutet, die Subventionsrate wird 90 Prozent des förderfähigen Betrags für Kleinst- und Kleinunternehmen und 70 Prozent für mittlere und große Unternehmen betragen, heißt es weiter.