Im kleinen Grenzverkehr zwischen dem französischen Gebiet Moselle und dem Saarland wird es vom 13. Mai Erleichterungen geben:
Die besondere Testpflicht für Grenzgänger auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder Uni falle dann weg, teilte der Bevollmächtigte für Europaangelegenheiten des Saarlandes, Roland Theis (CDU), am Mittwoch in Saarbrücken mit. Zudem trete wieder die 24-Stunden-Regelung in Kraft, die Personen bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden von der Testpflicht befreit.
Grund für die Neuregelung ist, dass das Département Moselle seit dem 2. Mai kein Virusvariantengebiet mehr ist. Moselle gilt nun wie ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet. Moselle war zum 2. März als Virusvariantengebiet eingestuft worden, da sich die südafrikanische Variante massiv ausgebreitet hatte.
Teddy Jaans