Letztes Update:
20210331154040

EMA: Vorerst kein Beleg für beschränkte Nutzung von Astrazeneca

14:27
31.03.2021
Die EU-Arzneimittelbehörde EMA rät vorerst nicht zu Einschränkungen bei der Anwendung des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca. „Nach dem jetzigen wissenschaftlichen Stand gibt es keine Belege, die dafür sprechen, die Verwendung dieses Impfstoffs in irgendeiner Bevölkerungsgruppe zu beschränken“, sagte EMA-Chefin Emer Cooke am Mittwoch. Die Überprüfung von neuen Hinweisen auf Blutgerinnsel laufe noch.

Eine aktualisierte Empfehlung der EMA sei für die Sitzung ihres Sicherheitsausschusses vom 6. bis 9. April zu erwarten. In Deutschland wird dieser Impfstoff seit Dienstag nur noch für Menschen ab 60 Jahren uneingeschränkt empfohlen.

Die EMA erklärte, bisher habe die Überprüfung keine besonderen Risikofaktoren ergeben, etwa Alter, Geschlecht oder frühere Blutgerinnsel. „Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Impfstoff ist nicht bewiesen, aber er ist möglich und die weitere Analyse läuft.“

Die EMA sei weiter der Auffassung, dass der Nutzen des Astrazeneca-Impfstoffs bei der Abwehr von Covid-19 höher sei als die Risiken von Nebenwirkungen. Geimpften riet die EMA, auf die entfernte Möglichkeit der sehr seltenen Blutgerinnsel zu achten. Sollten sie entsprechende Symptome entwickeln, sollten sie sofort medizinischen Rat einholen, hieß es weiter.

Sarah Cames

Urteil: Belgien muss Corona-Einschränkungen binnen 30 Tagen aufheben

12:58
31.03.2021
Belgien muss nach einem Gerichtsurteil wegen unzureichender Rechtsgrundlage innerhalb von 30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen. Dies habe ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschenrechte entschieden, berichteten am Mittwoch mehrere Medien. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil.

Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt, weil die Entscheidungen während der Corona-Pandemie keine Rechtsgrundlage hätten. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5.000 Euro täglich - aber maximal 200.000 Euro - vor, falls es nicht umgesetzt wird. Der flämischen Zeitung „De Standaard“ zufolge kann der belgische Staat Berufung einlegen. Diese hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgierinnen und Belgier dürfen nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske treffen. Shoppen geht nur mit Termin. Restaurants, Kneipen und Cafés sind ohnehin seit Monaten geschlossen. Im ganzen Land gilt schon lange eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem darf man ohne triftigen Grund weder nach Belgien ein, noch aus dem Land ausreisen.

Jeff Wiltzius