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Rheinland-Pfalz: Vier Corona-Testationen für Urlaubsrückkehrer

06:53
05.08.2020
Das Land Rheinland-Pfalz richtet vier Corona-Teststationen für Urlaubsrückkehrer ein. Drei davon befinden sich in der Nähe von Autobahnen zu den Nachbarländern Luxemburg, Belgien/Niederlande und Frankreich, die vierte am Flughafen Hahn im Hunsrück, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch sagte. Für Heimkehrer aus Risikogebieten sei der Test Pflicht, für andere Urlaubsrückkehrer würden sie auf freiwilliger Basis angeboten.

Gesundheitsstaatssekretär Alexander Wilhelm sagte, alle Tests seien für Urlauber kostenlos. Die Teststation in Bitburg nahe der A60 sei bereits seit Mittwochmorgen in Betrieb. An den anderen Teststationen in Landau an der A65, an der A64 bei Trierweiler sowie am Flughafen Hahn sollen am Donnerstag die ersten Tests vorgenommen werden können.

Der „kleine Grenzverkehr“ zu Luxemburg sei von der Pflicht nicht betroffen
, hatte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Montag in Trier gesagt. Luxemburg sei zwar als Risikogebiet eingestuft, für viele Luxemburger werde es aber weiter Ausnahmen geben. „Wer beruflich pendelt, wird nicht betroffen sein von den neuen Regelungen im Bezug auf das Testen beim Einreisen.“

dpa

Landrat Streit kritisiert Bewertung Luxemburgs

06:30
05.08.2020
Joachim Streit, Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm erneuert seine Kritik an der Bewertung Luxemburgs durch das RKI und die Bundesministerien: „Vor allem unser Bundesaußenministerium muss erkennen, dass Luxemburg geografisch in Kantone gegliedert ist. Diese sind ähnlich wie deutsche Landkreise zu bewerten. Bei der Betrachtung wurden deutsche Maßstäbe angelegt. Ich fordere, dass diese so anzulegen sind, dass Luxemburg eine Chance hat, in weiten Teilen des Landes als risikofrei zu gelten. Wenn die Infektionszahl in einem Kanton nicht den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschreitet, ist dieser auch nicht als Risikogebiet zu stigmatisieren.“

Da deutschen Bürgern und Berufspendlern ein Aufenthalt in Luxemburg von maximal 72 Stunden erlaubt ist, schlägt Landrat Streit eine spiegelbildliche Behandlung der luxemburgischen Staatsangehörigen in den Grenzen des ehemaligen Zollgrenzbezirks vor: „Das wäre ein Streifen mit einer Breite von etwa 30 km östlich der deutsch-luxemburgischen Grenze. In diesem Bereich findet ohnehin der meiste Pendlerverkehr statt.

LW-Springer