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Maskenpflicht in Schulen in zwei deutschen Bundesländern

13:41
03.08.2020
Als erste deutsche Bundesländer führen Hamburg und Nordrhein-Westfalen wegen der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht für Schüler, Lehrer und Schulmitarbeiter ein. In Hamburg sind Grundschüler von der Maskenpflicht allerdings komplett ausgenommen. Die übrigen Schüler dürfen die Masken während des Unterrichts ablegen.

In Nordrhein-Westfalen sind die Regelungen strenger. Maskenpflicht gilt auch für Grundschüler, allerdings nicht während des Unterrichts. Mädchen und Jungen ab der 5. Klasse müssen den Mund-Nase-Schutz auch während des Unterrichts tragen, erklärte das NRW-Schulministerium am Montag in Düsseldorf. Diese Regel gelte vorerst bis 31. August. Die Sommerferien enden in Nordrhein-Westfalen am 11. August.

Die Schulbehörde in Hamburg teilte am Montag mit, die Grundschüler seien von der Regel ausgenommen, weil Covid-19 in dieser Altersgruppe sehr selten vorkomme und die Kinder mit den Masken noch nicht fachgerecht umgehen könnten. Neben der Maskenpflicht müssen Schüler und Mitarbeiter laut Behörde an den Schulen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten. Ausgenommen sind die Schüler während des Unterrichts in ihrer Klasse. Dadurch sei das Lernen in der Klassengemeinschaft erstmals wieder möglich, hieß es.

In Nordrhein-Westfalen teilte das Schulministerium mit, Ziel sei es, dass alle Jahrgänge vollständig in Präsenz unterrichtet würden. Kontakte müssten im Fall einer Corona-Infektion rückverfolgbar sein. Bis zu den Herbstferien könnten sich Schulmitarbeiter kostenlos und freiwillig im 14-Tage-Rhythmus testen lassen. Bund, Land und Kommunen stellten zudem Geld bereit, um Lehrer und bedürftige Schüler mit digitalen Geräten auszustatten. Sollte es zu Ansteckungen an einer Schule kommen, finde verpflichtender Unterricht auf Distanz statt, hieß es.

Jörg Tschürtz

WHO sieht noch viele offene Fragen zur Herkunft von Sars-CoV-2

12:08
03.08.2020
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht noch erheblichen Aufklärungsbedarf bei den Fragen nach Herkunft und erster Verbreitung des Virus Sars-CoV-2. Es komme in China nicht nur Wuhan als erster Verbreitungsort infrage, sagte WHO-Experte Michael Ryan am Montag in Genf. „Es gibt Lücken in der epidemiologischen Landschaft.“ Es seien noch viel umfassendere Untersuchungen nötig, um festzustellen, wo das Virus - in Wuhan oder anderswo - vom Tier auf den Menschen übergesprungen sei. Zwar sei in der chinesischen Stadt wegen der neuartigen Krankheit zuerst Alarm geschlagen worden, das bedeute aber nicht notwendigerweise auch, dass es auch der Ort der ursprünglichen Verbreitung gewesen sei.

Erst wenn die ersten Patienten ausfindig gemacht worden seien, könne man daran gehen, nach der tierischen Quelle zu suchen. „Sonst ist es die Suche im Heuhaufen“, sagte Ryan. Entsprechende Studien seien von einem Zwei-Mann-Team der WHO zusammen mit chinesischen Experten nun vorbereitet worden. Sie dienten als Grundlage für das von der WHO angeführte internationale Team, das dann in China alle Fragen gründlich untersuchen solle.

WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus warb erneut für das Tragen einer Schutzmaske. Sie sei neben dem Schutz auch ein Zeichen der Solidarität. Er selbst habe einen Mund-Nasen-Schutz immer dabei und trage ihn immer, wenn mehr Menschen zusammenkämen. Nach jüngsten WHO-Angaben sind bisher weltweit 17,7 Millionen Menschen nachweislich mit dem Virus infiziert worden, 681.000 Patienten sind nach offizieller Erfassung mit oder an Covid-19 gestorben. Experten schätzen die Dunkelziffer nicht erfasster Infektionen und Todesfälle allerdings als hoch ein.

dpa