Als erste deutsche Bundesländer führen Hamburg und Nordrhein-Westfalen wegen der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht für Schüler, Lehrer und Schulmitarbeiter ein. In Hamburg sind Grundschüler von der Maskenpflicht allerdings komplett ausgenommen. Die übrigen Schüler dürfen die Masken während des Unterrichts ablegen.
In Nordrhein-Westfalen sind die Regelungen strenger. Maskenpflicht gilt auch für Grundschüler, allerdings nicht während des Unterrichts. Mädchen und Jungen ab der 5. Klasse müssen den Mund-Nase-Schutz auch während des Unterrichts tragen, erklärte das NRW-Schulministerium am Montag in Düsseldorf. Diese Regel gelte vorerst bis 31. August. Die Sommerferien enden in Nordrhein-Westfalen am 11. August.
Die Schulbehörde in Hamburg teilte am Montag mit, die Grundschüler seien von der Regel ausgenommen, weil Covid-19 in dieser Altersgruppe sehr selten vorkomme und die Kinder mit den Masken noch nicht fachgerecht umgehen könnten. Neben der Maskenpflicht müssen Schüler und Mitarbeiter laut Behörde an den Schulen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten. Ausgenommen sind die Schüler während des Unterrichts in ihrer Klasse. Dadurch sei das Lernen in der Klassengemeinschaft erstmals wieder möglich, hieß es.
In Nordrhein-Westfalen teilte das Schulministerium mit, Ziel sei es, dass alle Jahrgänge vollständig in Präsenz unterrichtet würden. Kontakte müssten im Fall einer Corona-Infektion rückverfolgbar sein. Bis zu den Herbstferien könnten sich Schulmitarbeiter kostenlos und freiwillig im 14-Tage-Rhythmus testen lassen. Bund, Land und Kommunen stellten zudem Geld bereit, um Lehrer und bedürftige Schüler mit digitalen Geräten auszustatten. Sollte es zu Ansteckungen an einer Schule kommen, finde verpflichtender Unterricht auf Distanz statt, hieß es.