Grenzgänger, die in Deutschland, Frankreich oder Belgien leben, aber in Luxemburg arbeiten, dürfen üblicherweise nur eine begrenzte Anzahl von Tagen von zu Hause aus arbeiten, bevor sie die übrigen Tage im Homeoffice im Heimatland versteuern müssen. In Deutschland ist dies bereits nach 19 Tagen der Fall, in Belgien nach 24 und in Frankreich nach 29 Tagen.
Durch die Pandemie haben die Regierungen diese Fristen vorerst bis zum 31. August ausgesetzt. Die Aussetzung der Pendlerregelung könnte jedoch auch im September noch Bestand haben. „Angesichts der aktuellen Situation und der Entwicklung des Corona-Virus sind die ersten Schritte mit unseren Nachbarn im Gange, um eine Verlängerung der Abkommen über den 31. August hinaus zu diskutieren“, heißt es auf Nachfrage beim Finanzministerium.