Nach Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat auch das deutsche Bundesland Baden-Württenberg eine neue Regelung für die Ein- und Ausreise erlassen, die auch Luxemburg betrifft.
Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben.
Ausnahmen gelten für Berufspendler oder bei "triftigen Reisegründen". Hierzu zählen auch soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, ein Umgangsrecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.
Auch die Durchreise durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg ist gestattet.
Eine Ausnahme gibt es auch für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.