Letztes Update:
20201117163103

Außenministerium: deutsche Maßnahmen "kein absolutes Hindernis"

13:31
16.07.2020
"Deutschland hat weder Grenzschließungen noch Grenzkontrollen eingeführt. Kein Bundesland verbietet Personen aus Luxemburg die Einreise" - das hält das luxemburgische Außenministerium am Donnerstag in einem Communiqué fest. Deutsche Behörden stufen das Großherzogtum bekanntlich seit Dienstag als Corona-Risikogebiet ein. Wer von Luxemburg nach Deutschland reist, muss sich demnach laut aktueller Rechtslage in 14-tägige Selbstquarantäne begeben - außer, man kann einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Quarantänemaßnahmen seien demnach "kein absolutes Hindernis, um nach Deutschland reisen zu können", so das Luxemburger Außenministerium. Auch für Berufspendler, Studenten sowie Personen, die Familienmitglieder besuchen wollen, gibt es je nach Bundesland Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Bestimmte Fahrten, die als „notwendig“ („triftig“) angesehen werden - beispielsweise Behandlungen im Krankenhaus - bleiben zudem weiterhin erlaubt.

Saarland: Regeln für Ein- und Ausreise aus Luxemburg

12:49
16.07.2020
Die saarländische Landesregierung hat die Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende aus Luxemburg angepasst. Die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ befindet sich aktuell noch im Umlaufverfahren und tritt am Tag nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft.
 
Durch die geänderte Verordnung sind Berufspendlerinnen und –pendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen, ebenso wie Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben. Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere soziale Aspekte wie ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, die Betreuung und Pflege Angehöriger sowie dringende medizinische Behandlungen. Auch für Menschen, die aus Ausbildungs- und Studienzwecken in das Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht. Gleiches gilt für Durchreisende.

Weiterhin kann auf die Quarantäne verzichtet werden, sofern die betroffenen Personen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, französischer oder englischer Sprache gefasst sein.

Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg sind von der saarländischen Landesregierung nicht vorgesehen.

mth