Die Vereinbarung zwischen Luxemburg und seinen Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Belgien bezüglich der Sozialversicherungszugehörigkeit von Grenzgängern im Homeoffice wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Normalerweise müssten sich Grenzgänger, die mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit nicht in Luxemburg arbeiten, in ihrem Wohnland sozialversichert sein. Durch die Pandemie wurde Regelung allerdings außer Kraft gesetzt. Das bedeutet konkret, dass Grenzgänger bis zum 30. Juni 2021 in Luxemburg sozialversichert bleiben können, auch wenn sie den Großteil ihrer Arbeit im Homeoffice in Deutschland, Belgien oder Frankreich verbringen.
Romain Schneider, Minister für soziale Sicherheit, sagte hierzu: "Die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung ist ein starker Solidaritätsbeweis unserer Nachbarländer."