Pendler, welche in Belgien wohnen und in Luxemburg arbeiten, können
bis Ende März 2021 ohne steuerliche Folgen weiter vom Homeoffice profitieren.
Dies beschlossen Finanzminister Pierre Gramegna (DP) und sein belgischer Amtskollege Vincent Van Peteghem
am Dienstag bei einem Treffen in Luxemburg. Thema des Treffens war die Erweiterung des Steuerabkommens zur Erleichterung der Telearbeit.
Demnach dürfen Pendler auch weiter unbegrenzt von zu Hause aus arbeiten und in Luxemburg besteuert werden. Coronabedingt war diese
Frist bereits auf den 31. Dezember erweitert worden; eine Verlängerung der üblichen 24 Tagen im Jahr.
LW-Springer