Nach einem Corona-Ausbruch gelten
für Menschen aus dem bayerischen Kreis Dingolfing-Landau in Rheinland-Pfalz bestimmte Regelungen für die Einreise und Quarantäne. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Mainz verwies am Dienstag auf die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Nach dem Corona-Ausbruch auf einem Gemüsehof in Mamming lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in Dingolfing-Landau bei 191. Sie liegt damit also deutlich über dem von Bund und Ländern vereinbartem Grenzwert 50.
Die Verordnung des Landes schreibt unter anderem in Paragraf 19 vor, dass
Einreisende aus Risikogebieten im In- oder Ausland verpflichtet sind, sich nach der Einreise
auf direktem Wege in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und dort 14 Tage zu bleiben.
Im Saarland dürfen Urlauber aus dem bayerischen Landkreis derzeit nur mit einem negativen Corona-Test Ferien machen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, wie eine Sprecherin der Staatskanzlei in Saarbrücken mitteilte. Gemäß der bis zum 9. August geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Pandemie
dürfen im Saarland keine Gäste in Hotels und Beherbergungsbetrieben aufgenommen werden, der aus einem Kreis oder einer Stadt mit einem Wert über 50 anreisen.
dpa