Letztes Update:
20201117163103

Generelle Maskenpflicht in Madrid

14:17
28.07.2020
Als letzte Region auf dem spanischen Festland hat nun auch die Hauptstadt Madrid eine umfassende Maskenpflicht zur Verhinderung von Corona-Infektionen angekündigt. Ein Mund-Nasenschutz müsse künftig nicht nur wie bisher in geschlossenen öffentlichen Räumen, sondern auch im Freien getragen werde, und zwar auch wenn der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen gewahrt werden kann, sagte die Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso am Dienstag. Nur beim Sport und aus medizinischen Gründen gibt es Ausnahmen. Schon bisher haben die meisten Bürger der Stadt freiwillig auch im Freien Masken getragen. Nur auf den Kanaren darf man noch ohne Maske Spazieren gehen.

Teddy Jaans

Corona-Tests an Berliner Flughägen starten am Mittwoch

14:00
28.07.2020

n den Berliner Flughäfen sollen sich Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten von diesem Mittwoch an auf das Coronavirus testen lassen können. Dafür laufen alle Vorbereitungen.

Die Tests in den Terminalgebäuden der Flughäfen Tegel und Schönefeld sollen für die Reisenden kostenlos sein. Derzeit sind sie noch freiwillig. Der deutsche Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, dass sie verpflichtend werden sollen.

Teddy Jaans

Beschränkungen für Menschen aus Bayern-Kreis in Rheinland-Pfalz und Saarland

13:34
28.07.2020
Nach einem Corona-Ausbruch gelten für Menschen aus dem bayerischen Kreis Dingolfing-Landau in Rheinland-Pfalz bestimmte Regelungen für die Einreise und Quarantäne. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Mainz verwies am Dienstag auf die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Nach dem Corona-Ausbruch auf einem Gemüsehof in Mamming lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in Dingolfing-Landau bei 191. Sie liegt damit also deutlich über dem von Bund und Ländern vereinbartem Grenzwert 50.

Die Verordnung des Landes schreibt unter anderem in Paragraf 19 vor, dass Einreisende aus Risikogebieten im In- oder Ausland verpflichtet sind, sich nach der Einreise auf direktem Wege in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und dort 14 Tage zu bleiben.

Im Saarland dürfen Urlauber aus dem bayerischen Landkreis derzeit nur mit einem negativen Corona-Test Ferien machen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, wie eine Sprecherin der Staatskanzlei in Saarbrücken mitteilte. Gemäß der bis zum 9. August geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Pandemie dürfen im Saarland keine Gäste in Hotels und Beherbergungsbetrieben aufgenommen werden, der aus einem Kreis oder einer Stadt mit einem Wert über 50 anreisen.

dpa