Der geltende Teil-Lockdown in der Corona-Pandemie mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern und Freizeiteinrichtungen in Deutschland wird bis zum 20. Dezember verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt. Restaurants und gastronomische Betriebe sollen jedoch nach Worten von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auch über Weihnachten geschlossen bleiben.
Im Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt es dazu: „Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.“
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen künftig auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt werden. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung.
„Es kommt weiter auf jeden und jede einzelne an“, sagte Kanzlerin Angela Merkel am Mittwochabend in Berlin. Der im November begonnene Teil-Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen habe den starken Anstieg der Neuinfektionen gebrochen, diese seien aber weiterhin auf einem hohen Plateau.
Dies sei aber nur ein Teilerfolg, mit dem man sich auf gar keinen Fall begnügen könne. „Wir brauchen noch mal eine Kraftanstrengung“, sagte Merkel. Dazu gehörten weiter Geduld, Solidarität und Disziplin. Die Kanzlerin bestätigte, dass die zunächst bis Ende November beschlossenen Beschränkungen verlängert werden sollen.
Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten am Mittwoch zudem, dass über abwechselnden Unterricht in geteilten Gruppen zu Hause und in der Schule weiterhin vor Ort entschieden wird, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen.