Nach den jüngsten Strafanzeigen gegen Lokalbetreiber in Luxemburg wegen Verstößen gegen die Corona-Gesetze ruft der Verband Horesca seine Mitglieder zu mehr Disziplin auf.
"Derzeit können Hotels, Restaurants und Cafés im Großherzogtum geöffnet bleiben, während sie in den Nachbarländern schließen mussten. Die Horesca begrüßt diese Entscheidung der luxemburgischen Regierung und versteht, dass dies nur dann so bleiben kann,
wenn die fraglichen Einrichtungen die Gesundheitsvorschriften einhalten."
Zu den wichtigsten Corona-Auflagen in der Gastronomie zählen ein Besuchermaximum von 100 Personen in Restaurants, eine Sperrstunde um 23 Uhr sowie eine Beschränkung auf vier Gäste pro Tisch (außer, es handelt sich um Mitglieder desselben Haushalts). Zwischen den Tischen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen physische Barrieren errichtet werden. Verstöße ziehen eine Geldstrafe zwischen 4.000 und 8.000 Euro nach sich. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln droht ein Entzug der Gewerbegenehmigung.