Letztes Update:
20201019123113

Beamte müssen bei Risiko-Reisen auch mit Gehaltsentzug rechnen

15:34
31.07.2020
Baden-Württembergs Beamten droht unter Umständen ein Gehaltsentzug, sollten sie bewusst in ein Corona-Risikogebiet reisen und nach ihrer Rückkehr in Quarantäne gehen. In einem erst nach Beginn der Sommerferien veröffentlichten Schreiben an die Behörden macht das Innenministerium Vorgaben und empfiehlt seinen Beamten und Arbeitnehmern, in den Sommerferien einen weiten Bogen um Risikogebiete zu machen. Wer in einer solchen Region Ferien mache und anschließend in Quarantäne geschickt werde, müsse gegebenenfalls unbezahlten Sonderurlaub nehmen, sofern er nicht daheim arbeiten könne, hieß es am Freitag.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen seien Bedienstete, die ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen könnten. Sei es ansonsten nicht möglich, in der Quarantäne im Homeoffice zu arbeiten, müsse das Gleitzeitguthaben aufgebraucht oder Urlaub genommen werden. «Falls diese aufgebraucht sind, müssen Beamtinnen und Beamte Urlaub unter Wegfall der Bezüge einsetzen», warnte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Dies gelte nur, wenn eine Region bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet eingestuft worden sei.

(dpa/lsw)

Gesundheitsamt: Kinder dürfen mit Rotznase in Kita und Schule gehen

14:35
31.07.2020
Kinder mit laufender Nase sollen auch in Zeiten der Corona-Pandemie aus Sicht von Experten weiter in die Kita oder zur Schule gehen dürfen. «Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten beziehungsweise Halskratzen, kein Ausschlussgrund», heißt es in einer Empfehlung des Landesgesundheitsamts, die das Gesundheitsministerium am Freitag veröffentlichte. Zu Hause bleiben müssen hingegen Kinder bei Fieber ab 38 Grad, trockenem Husten oder einer Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns. Erst nach einem ganzen Tag ohne solche akuten Symptome darf das Kind zurück in Kita und Schule.

Wird ein Kind positiv auf das Coronavirus getestet, darf es erst nach 48 symptomfreien Stunden zurückkehren - aber frühestens 10 Tage nach Beginn der Symptome. Gesunde Geschwister dürfen weiter in die Kita oder die Schule gehen, solange keine Quarantäne verordnet wurde. Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gebracht werden.

«Ohne panisch zu sein, müssen wir trotzdem alle ganz genau
hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst
Erkältungssymptome auftreten», betonte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).

(dpa/lsw)

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