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Baden-Württemberg verlässt die stabile Phase

07:13
06.10.2020
Das Coronavirus kommt zurück, an verschiedenen Orten im Land. Die Landesregierung zündet deshalb erstmals die nächste Alarmstufe. Oberstes Ziel: den kompletten Lockdown unbedingt vermeiden.

Baden-Württemberg setzt angesichts steigender Corona-Infektionszahlen erstmals die zweite Stufe im Kampf gegen die Pandemie in Kraft. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) verkündet am Dienstag im Kabinett den Eintritt in die sogenannte Anstiegsphase, wie ein Regierungssprecher der dpa bestätigte. Diese zweite von drei Stufen beinhaltet etwa eine strengere Kontrolle von Maßnahmen, Appelle an die Öffentlichkeit und das bedarfsabhängige Hochfahren von Corona-Ambulanzen und Teststellen.

Anlass sei das aktuelle Infektionsgeschehen im Land, sagte der Sprecher. In einigen Regionen und Städten gebe es ein diffuses Infektionsgeschehen, die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz liege zudem im ganzen Land bereits bei 15.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte im September ein dreistufiges Alarm-System vorgestellt, um eine zweite Corona-Infektionswelle und einen landesweiten Lockdown unter allen Umständen zu verhindern. Entscheidend für die Einstufung dabei ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Sie zeigt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100 000 Einwohner. Aber auch andere Faktoren spielten bei der Bewertung eine Rolle, etwa die absoluten Infektionszahlen, die Zahl der Tests oder der Reproduktionswert (R-Wert), der angibt, wie viele Menschen ein Erkrankter im Schnitt mit dem Virus ansteckt.

Die Pandemiestufe 2 gilt, wenn die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz von 10 Fällen je 100 000 Einwohner überschritten wird und zusätzlich das Infektionsgeschehen diffus ansteigt oder sich die landesweiten wöchentlichen Fallzahlen innerhalb von zwei Wochen verdoppeln. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag im Land am Montag bei 16,4. Im Kreis Esslingen lag sie bei 40,4.

(dpa/lsw)

Mehr als 250 neue Corona-Infektionen im Südwesten

17:54
05.10.2020
Die Zahl der nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen hat sich in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um 257 Fälle erhöht. Insgesamt haben sich im Land nun 51.182 Menschen nachweislich mit dem Erreger Sars-CoV-2 angesteckt, wie das Landesgesundheitsamt am Montag (Stand: 16.00 Uhr) mitteilte. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg um 4 auf 1894. Als genesen gelten 44.696 Menschen - 151 mehr als am Vortag. Der sogenannte Sieben-Tage-R-Wert liegt laut Landesgesundheitsamt bei geschätzt 1,10. Dieser Wert gibt an, wie viele Menschen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt.

Kritisch bleibt die Lage vor allem im Kreis Esslingen, in dem nach neuesten Zahlen innerhalb von sieben Tagen 40,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert wurden. Damit liegt der Kreis momentan ebenso über der kritischen Marke von 35 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner wie Mannheim (36,1).

(dpa/lsw)

Ab Dienstag gilt im Bundestag Maskenpflicht

16:34
05.10.2020
Im Deutschen Bundestag gilt von Dienstag an eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. «Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist», teilte die Parlamentsverwaltung am Montag in Berlin mit. Die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Maskentragen. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt.

Die Maskenpflicht gelte «für alle Räume, einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume, sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude», teilte der Bundestag mit. Den Fraktionen werde dringend empfohlen, entsprechende Regelungen auch für ihre Räumlichkeiten zu erlassen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung könne abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungs- oder Besprechungsraum oder im Plenarsaal befinde, so der Bundestag - vorausgesetzt, man hat mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrophonen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsidentinnen und Präsidenten, die eine Sitzung leiten.

Wer mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für ihn nicht zumutbar ist, kann demnach auf ein Visier ausweichen.

«In den Büroräumen und am Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden, sofern der Raum alleine genutzt oder der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist», teilte der Bundestag mit.

Verstöße können den Angaben zufolge mit einem Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro oder einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

(dpa)

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