Letztes Update:
20190424131411

Klarnamenpflicht: Schlappe vor Gericht

11:19
13.02.2018
Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin. Facebook war von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. "Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen", erklärte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Das schreibt das Telemediengesetz vor." Nach Auffassung des Landgerichts war die Klarnamenpflicht schon deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten. Damit ist Alleirbag Ussab völlig legal. Auf Koobecaf, zumindest.


Gabriella Bassu/dpa

Daumen runter, Facebook

09:54
09.02.2018
Anscheinend testet Facebook in den USA gerade den "Downvote-Button". Der nach unten gerichtete Daumen soll offenbar als Ausdrucks- und Meldeform gegen Hasskommentare auf Facebook eingesetzt werden. Genau. Klingt wie die beschönigte Form des lang ersehnten "Dislike-Button". Gegen den hatte sich Zuckerberg bisher verhement gewehrt, speiste die User mit "reaction-Emojis" ab, mit denen sie zumindest etwas differenzierter Gefühlen wie Trauer, Wut oder Liebe Ausdruck geben konnten. Den "finde-ich-blöd"-Button gönnte er ihnen aber nicht. Nun also der "Downvote-Button". Genauso platt wie sein guter Zwilling "Like" wird aber auch dieser Knopf niemanden davon abhalten, etwas Boshaftes ins Kommentarfeld zu tippen.

Gabriella Bassu

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